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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Nach befristeter Beschäftigung kein Leistungsausschluss für ( italienischen) Unionsbürger bei Verbleiberecht

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Beitrag von Willi Schartema Mo 14 Dez 2015 - 16:18

Sozialgericht Aurich, Beschluss vom 30.3.2015 - S 35 AS 237/14 ER



Leitsatz ( Redakteur )
1. Aus dem Umstand allein, dass ein Arbeitsvertrag von vornherein als befristeter Vertrag geschlossen wird, kann nichtzwingend geschlossen werden, dass der EU-Arbeitnehmer bei Vertragsablauf automatisch freiwillig arbeitslos ist.
2. Für die Frage des Verbleiberechts wegen unfreiwilliger Arbeitslosigkeit ist im Einzelfall zu prüfen, welche Gründe zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt haben.
Quelle: Zeitschrift quer 13/2015 - ALSO - Mitteilung von Anwalt Kroll, OL: http://www.also-zentrum.de/zeitschrift-quer.html

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1926/

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