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Der Ausschlussgrund nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II ist nicht anwendbar, wenn die nichtdeutsche Gattin und das nichtdeutsche Kind zum Zwecke des Familiennachzugs zur ihrem im Bundesgebiet als Staatenloser mit einer Aufenthaltserlaubnis nach
§ 24 Abs. 2 AufenthG lebenden Ehepartner bzw. Vater eingereist sind.
SG Berlin, Beschluss vom 16. Juli 2015 (Az.: S 175 AS 13627/15 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Wegen des besonderen Schutzes von Ehe und Familie aus Art. 6 GG, den auch nichtdeutsche Staatsangehörige für sich in Anspruch nehmen können, ist maßgeblich nicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit der Person, zu der der Familiennachzug erfolgt, sondern auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts zum Familiennachzung in das Bundesgebiet abzustellen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1970/
Willi S
SG Berlin, Beschluss vom 16. Juli 2015 (Az.: S 175 AS 13627/15 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Wegen des besonderen Schutzes von Ehe und Familie aus Art. 6 GG, den auch nichtdeutsche Staatsangehörige für sich in Anspruch nehmen können, ist maßgeblich nicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit der Person, zu der der Familiennachzug erfolgt, sondern auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts zum Familiennachzung in das Bundesgebiet abzustellen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1970/
Willi S
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