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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Zur Aufhebung der Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Betreuung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen nach § 48 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 SGB X, wenn der behinderte Mensch wegen Erkrankung langfristig nicht
werkstattfähig ist.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 18.09.2017 - L 7 SO 774/16
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197611&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2300/
Willi S
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 18.09.2017 - L 7 SO 774/16
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197611&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2300/
Willi S
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» Ausbildungsgeld nach § 107 SGB III ist zwar keine zweckbestimmte Leistung im Sinne des § 83 Abs 1SGB XII , es bleibt jedoch zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung mit Beschäftigten im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen in voller Höhe
» Das einem in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigten Bedürftigen gewährte Ausbildungsgeld stellt ein Einkommen im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII dar.
» Eine in einer Wohngruppe einer Werkstatt für behinderte Menschen lebende behinderte Person kann im Zusammenhang mit der Versorgung mit einem Schwerkraftlagerungssitz („Gravity Chair“) weder beim Träger der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch
» Zur Aufrechnung einer Darlehensrückzahlungsforderung wegen derzeit nicht verfügbarem Vermögen mit laufenden Leistungen nach dem SGB II ( nach § 42a Abs 2 Satz 1 SGB II) - Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 24 Abs 5 SGB II - Sonderregelung des
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