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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II hervorgehende Ausschlussnorm gelangt nicht zur Anwendung, wenn Antragsteller sich zum Zwecke des (behördlich ausdrücklich gestatteten) Familiennachzugs nach Deutschland begeben haben. EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Die aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II hervorgehende Ausschlussnorm gelangt nicht zur Anwendung, wenn Antragsteller sich zum Zwecke des (behördlich ausdrücklich gestatteten) Familiennachzugs nach Deutschland begeben haben. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Die aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II hervorgehende Ausschlussnorm gelangt nicht zur Anwendung, wenn Antragsteller sich zum Zwecke des (behördlich ausdrücklich gestatteten) Familiennachzugs nach Deutschland begeben haben. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Die aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II hervorgehende Ausschlussnorm gelangt nicht zur Anwendung, wenn Antragsteller sich zum Zwecke des (behördlich ausdrücklich gestatteten) Familiennachzugs nach Deutschland begeben haben. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Sa 3 Okt 2015 - 8:50

Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 16. Juli 2015 (Az.: S 175 AS 13627/15 ER):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel




2. Hier ist auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts zum Familiennachzug abzustellen, weshalb auch ein Familiennachzug zu einem im Bundesgebiet legal mit ungeklärter Staatsangehörigkeit lebenden Familienmitglied hier anerkannt zu werden hat.


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1888/


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