Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Die aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II hervorgehende Ausschlussnorm gelangt nicht zur Anwendung, wenn Antragsteller sich zum Zwecke des (behördlich ausdrücklich gestatteten) Familiennachzugs nach Deutschland begeben haben.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Die aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II hervorgehende Ausschlussnorm gelangt nicht zur Anwendung, wenn Antragsteller sich zum Zwecke des (behördlich ausdrücklich gestatteten) Familiennachzugs nach Deutschland begeben haben.
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 16. Juli 2015 (Az.: S 175 AS 13627/15 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Hier ist auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts zum Familiennachzug abzustellen, weshalb auch ein Familiennachzug zu einem im Bundesgebiet legal mit ungeklärter Staatsangehörigkeit lebenden Familienmitglied hier anerkannt zu werden hat.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1888/
Willi S
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Hier ist auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts zum Familiennachzug abzustellen, weshalb auch ein Familiennachzug zu einem im Bundesgebiet legal mit ungeklärter Staatsangehörigkeit lebenden Familienmitglied hier anerkannt zu werden hat.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1888/
Willi S
Ähnliche Themen
» Bei aus einem anderen EU-Staat stammenden Antragsteller, der ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche in der BR Deutschland für sich in Anspruch nehmen kann, gelangt die Aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II hervorgehende Ausschlussnorm wegen des
» Wer als nichtdeutscher Antragsteller in keiner Weise als dem Grunde nach leistungsberechtigt entsprechend § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II (a. F.) aufzufassen ist und sich auch durchgehend auf der Grundlage seines Aufenthaltsrechts zum Zwecke der
» Die aus § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II hervorgehende Ausschlussvorschrift gelangt nicht zur Anwendung, wenn eine dauerhaft im Bundesgebiet lebende tschechische Staatsangehörige sich auf ein Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmerin im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2
» Im Zusammenhang mit der Anwendung der aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II hervorgehenden Ausschlussnorm ist bei einem österreichischen Antragsteller das Gleichbehandlungsgebot des bilateralen „Abkommen zwischen der BR Deutschland und der
» Die aus § 7 Abs. 4a Satz 1 SGB II hervorgehende Ausschlussnorm ist nach dem Sinn und Zweck dieser Regelung zu reduzieren, wenn der Leistungsausschluss im Einzelfall nicht geeignet ist, seinen Zweck zu erfüllen, nämlich erwerbsfähige Leistungsberechtigte
» Wer als nichtdeutscher Antragsteller in keiner Weise als dem Grunde nach leistungsberechtigt entsprechend § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II (a. F.) aufzufassen ist und sich auch durchgehend auf der Grundlage seines Aufenthaltsrechts zum Zwecke der
» Die aus § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II hervorgehende Ausschlussvorschrift gelangt nicht zur Anwendung, wenn eine dauerhaft im Bundesgebiet lebende tschechische Staatsangehörige sich auf ein Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmerin im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2
» Im Zusammenhang mit der Anwendung der aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II hervorgehenden Ausschlussnorm ist bei einem österreichischen Antragsteller das Gleichbehandlungsgebot des bilateralen „Abkommen zwischen der BR Deutschland und der
» Die aus § 7 Abs. 4a Satz 1 SGB II hervorgehende Ausschlussnorm ist nach dem Sinn und Zweck dieser Regelung zu reduzieren, wenn der Leistungsausschluss im Einzelfall nicht geeignet ist, seinen Zweck zu erfüllen, nämlich erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema