Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Asylbewerberleistung für syrischen Staatsangehörigen - Unterbringung in einer dezentralen Unterkunft - Kosten der Unterkunft als Sachleistung - Kürzung der Geldleistungen - Wertgutscheine
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Asylbewerberleistung für syrischen Staatsangehörigen - Unterbringung in einer dezentralen Unterkunft - Kosten der Unterkunft als Sachleistung - Kürzung der Geldleistungen - Wertgutscheine
Sozialgericht Landshut, Urteil vom 24.11.2015 - S 11 AY 35/15
Sofern Bedarfe durch Sachleistungen befriedigt werden, sind die auszuzahlenden Beträge nach § 3 AsylbLG entsprechend zu kürzen.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Ist der Antragsteller in einer dezentralen Unterkunft untergebracht, Leistungen für Unterkunft, Heizung sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 4 AsylbLG gesondert als Sachleistung erbracht, besteht beim Ast. kein selbst zu deckender Bedarf in diesem Bereich, demzufolge kann der im Regelbedarf enthaltene Betrag für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung (Abteilung 4) bei der Berechnung der auszuzahlenden Geldleistungen in Abzug gebracht werden.
2. Hieraus folgt zugleich, dass der Antragsteller - zur Vermeidung einer nicht zu rechtfertigenden doppelten Bedarfsdeckung - keinen Anspruch auf Geldleistungen zur Deckung dieser Bedarfe hat, § 3 Abs. 2 Satz 3 AsylbLG ( SG Hannover, Urteil vom 04. Juli 2014 - S 53 AY 75/13). Der Geldbetrag nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AsylbLG ist daher um den darin enthaltenen Anteil für "Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung" (Abteilung 4) zu mindern.
3. Zur Bestimmung des Kürzungsbetrages kann im Wege der Schätzung (§ 202 SGG i.V.m. § 287 ZPO) jedenfalls dann auf die (fortgeschriebenen) Einzelbeträge der Abteilungen der EVS 2008 für die jeweilige Regelbedarfsstufe zurückgegriffen werden, wenn - wie hier - dem Anspruchsberechtigten aufgrund der Höhe der bewilligten Geldleistungen eine echte Möglichkeit des Ausgleichs zwischen verschiedenen Bedarfspositionen verbleibt und keine realitätsnähere Bemessung der Anteile möglich ist (vgl. BayLSG, Beschluss vom 07. Oktober 2013 - L 7 AS 644/13 B ER ); ob dies - wofür viel spricht - auch dann gilt, wenn der Großteil des notwendigen Bedarfes durch Sachleistungen gedeckt wird, kann dahinstehen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1958/
Willi S
Sofern Bedarfe durch Sachleistungen befriedigt werden, sind die auszuzahlenden Beträge nach § 3 AsylbLG entsprechend zu kürzen.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Ist der Antragsteller in einer dezentralen Unterkunft untergebracht, Leistungen für Unterkunft, Heizung sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 4 AsylbLG gesondert als Sachleistung erbracht, besteht beim Ast. kein selbst zu deckender Bedarf in diesem Bereich, demzufolge kann der im Regelbedarf enthaltene Betrag für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung (Abteilung 4) bei der Berechnung der auszuzahlenden Geldleistungen in Abzug gebracht werden.
2. Hieraus folgt zugleich, dass der Antragsteller - zur Vermeidung einer nicht zu rechtfertigenden doppelten Bedarfsdeckung - keinen Anspruch auf Geldleistungen zur Deckung dieser Bedarfe hat, § 3 Abs. 2 Satz 3 AsylbLG ( SG Hannover, Urteil vom 04. Juli 2014 - S 53 AY 75/13). Der Geldbetrag nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AsylbLG ist daher um den darin enthaltenen Anteil für "Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung" (Abteilung 4) zu mindern.
3. Zur Bestimmung des Kürzungsbetrages kann im Wege der Schätzung (§ 202 SGG i.V.m. § 287 ZPO) jedenfalls dann auf die (fortgeschriebenen) Einzelbeträge der Abteilungen der EVS 2008 für die jeweilige Regelbedarfsstufe zurückgegriffen werden, wenn - wie hier - dem Anspruchsberechtigten aufgrund der Höhe der bewilligten Geldleistungen eine echte Möglichkeit des Ausgleichs zwischen verschiedenen Bedarfspositionen verbleibt und keine realitätsnähere Bemessung der Anteile möglich ist (vgl. BayLSG, Beschluss vom 07. Oktober 2013 - L 7 AS 644/13 B ER ); ob dies - wofür viel spricht - auch dann gilt, wenn der Großteil des notwendigen Bedarfes durch Sachleistungen gedeckt wird, kann dahinstehen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1958/
Willi S
Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitssuchende, Kosten der Unterkunft, vorläufige Zusicherung für Aufwendungen einer neuen Unterkunft, Rollstuhlfahrer, Angemessenheit, erhöhter Wohnraumbedarf, einstweiliger Rechtsschutz
» Zur Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft nach einer unwirksamen Mieterhöhung; § 22 I 1 SGB II enthält keine Beschränkung der zu übernehmenden Kosten, die bereits bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu zahlen waren; Verpflichtung des SGB II-
» Zur Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft nach einer unwirksamen Mieterhöhung; § 22 I 1 SGB II enthält keine Beschränkung der zu übernehmenden Kosten, die bereits bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu zahlen waren; Verpflichtung des SGB II-
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung - stationäre Aufnahme in eine Fachklinik für Drogentherapie nach vorhergehender Unterbringung in einer Übergangseinrichtung und Sozialhilfebezug -
» Kein Kopfteilprinzip bei den Kosten der Unterkunft bei Leistungsausschluss des Partners wegen stationärer Unterbringung in einem Pflegeheim. nach dem SGB XII Sozialgericht Hamburg, Beschluss v. 09.10.2018 - S 28 SO 409/18 ER
» Zur Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft nach einer unwirksamen Mieterhöhung; § 22 I 1 SGB II enthält keine Beschränkung der zu übernehmenden Kosten, die bereits bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu zahlen waren; Verpflichtung des SGB II-
» Zur Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft nach einer unwirksamen Mieterhöhung; § 22 I 1 SGB II enthält keine Beschränkung der zu übernehmenden Kosten, die bereits bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu zahlen waren; Verpflichtung des SGB II-
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung - stationäre Aufnahme in eine Fachklinik für Drogentherapie nach vorhergehender Unterbringung in einer Übergangseinrichtung und Sozialhilfebezug -
» Kein Kopfteilprinzip bei den Kosten der Unterkunft bei Leistungsausschluss des Partners wegen stationärer Unterbringung in einem Pflegeheim. nach dem SGB XII Sozialgericht Hamburg, Beschluss v. 09.10.2018 - S 28 SO 409/18 ER
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema