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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 25 Jan 2016 - 16:03

Thüringer Landessozialgericht, Urteile v. 29.10.2015 - L 9 AS 1432/12 - rechtskräftig




Leitsatz ( Juris )

1. Einzelfall einer Berufung, mit der sich ein Jobcenter gegen eine Verurteilung zur Zahlung von weiteren 0,10 € SGB II -Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für einen Monat wandte.

2. In diesem Fall hat der Senat kein sachliches Bedürfnis für das Rechtsmittel gesehen, weil ein wirtschaftlich sinnvoller Vorteil des Beklagten nicht erkennbar ist. Das Kosteninteresse hat wegen § 144 Abs. 4 SGG unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Einzelfalls außer Betracht zu bleiben.

Aktenzeichen der Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG: B 14 AS 689/15 B


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182654&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Hinweis: ebenso LSG Thüringen, Urteil v. 29.10.2015 - L 9 AS 1431/12


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1950/


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