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Keine Deckelung der KdU bei erforderlichem Umzug (Wohnzimmer 9 m2)
SG Bremen, Beschluss vom 12.01.2016 – S 21 AS 23/16 ER
Leitsatz ( Redakteur )
1. Ein alleinstehender Leistungsempfänger kann grundsätzlich auch auf eine Einraumwohnung verwiesen werden.
2. Allerdings muss in diesem Fall das vorhandene Zimmer der Größe nach Gewähr für eine weitgehend ordnungsgemäße Haushaltsführung bieten. Im Falle des Vorliegens einer Einraumwohnung erfüllt dieses Zimmer( Wohnzimmer ) darüber hinaus auch die Funktion eines Schlafzimmers und ggf. eines Arbeitszimmers.
3. Dies ist bei einer Zimmergröße von unter 10m2 nicht gewährleistet ( in Anlehnung an die Wohnungsförderungsrichtlinie).
4. Unschädlich ist, dass die Wohnungsgröße insgesamt, auch unter Zugrundelegung der Berechnungen des Antragstellers, nicht den Mindestwert für einen Ein-Personen-Haushalt von 25 m2 nach Nr. 9.1 der Verwaltungsanweisung unterschreitet. Denn bereits aus dem Zuschnitt der Wohnung folgt die Erforderlichkeit des Umzuges.
Quelle: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen: http://www.kanzleibeier.eu/sg-bremen-keine-deckelung-der-kdu-bei-erforderlichem-umzug/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1948/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Ein alleinstehender Leistungsempfänger kann grundsätzlich auch auf eine Einraumwohnung verwiesen werden.
2. Allerdings muss in diesem Fall das vorhandene Zimmer der Größe nach Gewähr für eine weitgehend ordnungsgemäße Haushaltsführung bieten. Im Falle des Vorliegens einer Einraumwohnung erfüllt dieses Zimmer( Wohnzimmer ) darüber hinaus auch die Funktion eines Schlafzimmers und ggf. eines Arbeitszimmers.
3. Dies ist bei einer Zimmergröße von unter 10m2 nicht gewährleistet ( in Anlehnung an die Wohnungsförderungsrichtlinie).
4. Unschädlich ist, dass die Wohnungsgröße insgesamt, auch unter Zugrundelegung der Berechnungen des Antragstellers, nicht den Mindestwert für einen Ein-Personen-Haushalt von 25 m2 nach Nr. 9.1 der Verwaltungsanweisung unterschreitet. Denn bereits aus dem Zuschnitt der Wohnung folgt die Erforderlichkeit des Umzuges.
Quelle: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen: http://www.kanzleibeier.eu/sg-bremen-keine-deckelung-der-kdu-bei-erforderlichem-umzug/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1948/
Willi S
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