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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Allein der Umstand, dass eine Kammer des Sozialgerichts Gotha hierzu eine abweichende Meinung vertritt (vgl. Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha vom 26. Mai 2015 - S 15 AS 5157/14) verleiht dem Rechtsstreit vor diesem Hintergrund keine
grundsätzliche Bedeutung.
Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 19.10.2015 - L 4 AS 878/15 NZB - rechtskräftig
Keine Verfassungswidrigkeit von Sanktionen
Leitsatz ( Redakteur )
Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Minderung des Alg II-Anspruchs der Ast. nach §§ 32, 31a Abs 3, § 31b SGB II bestehen nicht ( Anlehnung an BSG, Urteil v. 29. April 2015 – B 14 AS 19/14 R ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182463&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1948/
Willi S
Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 19.10.2015 - L 4 AS 878/15 NZB - rechtskräftig
Keine Verfassungswidrigkeit von Sanktionen
Leitsatz ( Redakteur )
Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Minderung des Alg II-Anspruchs der Ast. nach §§ 32, 31a Abs 3, § 31b SGB II bestehen nicht ( Anlehnung an BSG, Urteil v. 29. April 2015 – B 14 AS 19/14 R ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182463&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1948/
Willi S
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» Keine Berufung per e-mail und PDF Bayer. Landessozialgericht Beschluss vom 24. Februar 2012 - L 8 SO 9/12 B ER Hierzu hat das Bayerische Landessozialgericht durch eine neuere Entscheidung Klarheit geschaffen.
» Ein Eingliederungsverwaltungsakt, der ohne Ermessenserwägungen eine von der gesetzlichen Regellaufzeit(§ 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II) abweichende Geltungsdauer von sieben Monaten anordnet, ist rechtswidrig ( vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 -
» Allein aus dem Umstand, dass das Jobcenter Kosten der Unterkunft gemäß § 22 Abs 7 SGB II direkt an den Vermieter überweist, ergibt sich kein eigener einklagbarer Zahlungsanspruch des Vermieters gegen das Jobcenter.
» Eine Bearbeitungszeit von mehr als drei Wochen ist vor dem Hintergrund, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Antragstellers sich im Vergleich zum unmittelbar vorangegangenen Bewilligungszeitraum nicht veränderten, als
» Eine Bedarfsunterdeckung von 109,- Euro monatlich ist für einen vorübergehenden Zeitraum zumutbar und erfordert insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit einer vorläufigen Regelung die Hauptsache nicht tatsächlich oder faktisch vorweggenommen werden soll
» Ein Eingliederungsverwaltungsakt, der ohne Ermessenserwägungen eine von der gesetzlichen Regellaufzeit(§ 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II) abweichende Geltungsdauer von sieben Monaten anordnet, ist rechtswidrig ( vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 -
» Allein aus dem Umstand, dass das Jobcenter Kosten der Unterkunft gemäß § 22 Abs 7 SGB II direkt an den Vermieter überweist, ergibt sich kein eigener einklagbarer Zahlungsanspruch des Vermieters gegen das Jobcenter.
» Eine Bearbeitungszeit von mehr als drei Wochen ist vor dem Hintergrund, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Antragstellers sich im Vergleich zum unmittelbar vorangegangenen Bewilligungszeitraum nicht veränderten, als
» Eine Bedarfsunterdeckung von 109,- Euro monatlich ist für einen vorübergehenden Zeitraum zumutbar und erfordert insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit einer vorläufigen Regelung die Hauptsache nicht tatsächlich oder faktisch vorweggenommen werden soll
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» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15