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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Allein der Umstand, dass eine Kammer des Sozialgerichts Gotha hierzu eine abweichende Meinung vertritt (vgl. Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha vom 26. Mai 2015 - S 15 AS 5157/14) verleiht dem Rechtsstreit vor diesem Hintergrund keine
grundsätzliche Bedeutung.
Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 19.10.2015 - L 4 AS 878/15 NZB - rechtskräftig
Keine Verfassungswidrigkeit von Sanktionen
Leitsatz ( Redakteur )
Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Minderung des Alg II-Anspruchs der Ast. nach §§ 32, 31a Abs 3, § 31b SGB II bestehen nicht ( Anlehnung an BSG, Urteil v. 29. April 2015 – B 14 AS 19/14 R ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182463&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1948/
Willi S
Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 19.10.2015 - L 4 AS 878/15 NZB - rechtskräftig
Keine Verfassungswidrigkeit von Sanktionen
Leitsatz ( Redakteur )
Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Minderung des Alg II-Anspruchs der Ast. nach §§ 32, 31a Abs 3, § 31b SGB II bestehen nicht ( Anlehnung an BSG, Urteil v. 29. April 2015 – B 14 AS 19/14 R ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182463&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1948/
Willi S
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