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Übernahme von Mietschulden verneint - längerfristige Sicherung der Unterkunft hier nicht gewährleistet
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.12.2015 - L 2 AS 2191/15 B - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur)
1. Das Jobcenter muss keine Mietschulden übernehmen, wenn - wie hier die längerfristige Sicherung der Unterkunft nicht mehr erreichbar ist, weil der Sohn der Antragstellerin aufgrund seines Studiums alsbald aus der Wohnung auszieht und die Kosten für eine Person dann unangemessen hoch sind.
2. Damit wäre der Antragstellerin als bedürftiger Leistungsbezieherin aber ein längerfristiger Verbleib in dieser Wohnung auch bei Mietschuldenfreiheit nicht möglich, so dass eine Mietschuldenübernahme nicht als gerechtfertigt anzusehen ist.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182509&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
1. 3 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.12.2015 - L 2 AS 2028/15 B ER - rechtskräftig
Kein Stromdarlehen vom Jobcenter, wenn nicht alle zumutbaren Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft worden sind.
Leitsatz ( Redakteur )
Weder hat der Antragsteller Bemühungen glaubhaft gemacht, die künftige Stromversorgung durch einen Anbieterwechsel sicherzustellen, noch hat er vorgetragen, geschweige denn glaubhaft gemacht, dass er über eine kostenlos zu erlangende Beratung seinen seit vielen Jahren unverhältnismäßig hohen Stromverbrauch einer Überprüfung unterzogen und sich Wege zur Energieeinsparung hat aufzeigen lassen, die für die Zukunft eine erneute Inanspruchnahme von Stromdarlehen ausschließen lassen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182508&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1948/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur)
1. Das Jobcenter muss keine Mietschulden übernehmen, wenn - wie hier die längerfristige Sicherung der Unterkunft nicht mehr erreichbar ist, weil der Sohn der Antragstellerin aufgrund seines Studiums alsbald aus der Wohnung auszieht und die Kosten für eine Person dann unangemessen hoch sind.
2. Damit wäre der Antragstellerin als bedürftiger Leistungsbezieherin aber ein längerfristiger Verbleib in dieser Wohnung auch bei Mietschuldenfreiheit nicht möglich, so dass eine Mietschuldenübernahme nicht als gerechtfertigt anzusehen ist.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182509&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
1. 3 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.12.2015 - L 2 AS 2028/15 B ER - rechtskräftig
Kein Stromdarlehen vom Jobcenter, wenn nicht alle zumutbaren Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft worden sind.
Leitsatz ( Redakteur )
Weder hat der Antragsteller Bemühungen glaubhaft gemacht, die künftige Stromversorgung durch einen Anbieterwechsel sicherzustellen, noch hat er vorgetragen, geschweige denn glaubhaft gemacht, dass er über eine kostenlos zu erlangende Beratung seinen seit vielen Jahren unverhältnismäßig hohen Stromverbrauch einer Überprüfung unterzogen und sich Wege zur Energieeinsparung hat aufzeigen lassen, die für die Zukunft eine erneute Inanspruchnahme von Stromdarlehen ausschließen lassen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182508&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1948/
Willi S
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