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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Übernahme von Mietschulden verneint - längerfristige Sicherung der Unterkunft hier nicht gewährleistet

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Beitrag von Willi Schartema Di 19 Jan 2016 - 10:42

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.12.2015 - L 2 AS 2191/15 B - rechtskräftig



Leitsatz ( Redakteur)

1. Das Jobcenter muss keine Mietschulden übernehmen, wenn - wie hier die längerfristige Sicherung der Unterkunft nicht mehr erreichbar ist, weil der Sohn der Antragstellerin aufgrund seines Studiums alsbald aus der Wohnung auszieht und die Kosten für eine Person dann unangemessen hoch sind.

2. Damit wäre der Antragstellerin als bedürftiger Leistungsbezieherin aber ein längerfristiger Verbleib in dieser Wohnung auch bei Mietschuldenfreiheit nicht möglich, so dass eine Mietschuldenübernahme nicht als gerechtfertigt anzusehen ist.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182509&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
1. 3 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.12.2015 - L 2 AS 2028/15 B ER - rechtskräftig

Kein Stromdarlehen vom Jobcenter, wenn nicht alle zumutbaren Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft worden sind.

Leitsatz ( Redakteur )


Weder hat der Antragsteller Bemühungen glaubhaft gemacht, die künftige Stromversorgung durch einen Anbieterwechsel sicherzustellen, noch hat er vorgetragen, geschweige denn glaubhaft gemacht, dass er über eine kostenlos zu erlangende Beratung seinen seit vielen Jahren unverhältnismäßig hohen Stromverbrauch einer Überprüfung unterzogen und sich Wege zur Energieeinsparung hat aufzeigen lassen, die für die Zukunft eine erneute Inanspruchnahme von Stromdarlehen ausschließen lassen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182508&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1948/

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