Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Zur aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid (Arbeitsangebot)  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Zur aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid (Arbeitsangebot)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Zur aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid (Arbeitsangebot)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Zur aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid (Arbeitsangebot)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Zur aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid (Arbeitsangebot)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Zur aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid (Arbeitsangebot)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Zur aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid (Arbeitsangebot)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Zur aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid (Arbeitsangebot)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Zur aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid (Arbeitsangebot)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Zur aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid (Arbeitsangebot)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Zur aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid (Arbeitsangebot)

Nach unten

Zur aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid (Arbeitsangebot)  Empty Zur aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid (Arbeitsangebot)

Beitrag von Willi Schartema Mi 30 Dez 2015 - 6:30

SG Bremen, Beschluss vom 14.12.2015 – S 18 AS 2085/15 ER



Hinweis ( Gericht )
1. Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheides, da der der Sanktion zugrunde liegende Vermittlungsvorschlag nicht hinreichend bestimmt ist.

2. Ein Arbeitsangebot des Leistungsträgers muss in hinreichend bestimmter Weise die Art der Tätigkeit, ihren zeitlichen Umfang, die zeitliche Verteilung und die vorgesehene Entlohnung im Arbeitsangebot selbst bezeichnen, damit der Leistungsberechtigte anhand der Angaben die Zumutbarkeit des Arbeitsangebots prüfen kann.

3. Hier sind der zeitliche Umfang und die zeitliche Verteilung im Vermittlungsvorschlag vom selbst nicht demgemäß bezeichnet. Vielmehr enthält das Arbeitsangebot im Hinblick auf die Arbeitszeit lediglich folgende unspezifische Angaben: „Vollzeit; Teilzeit – flexibel; Teilzeit – ,Schicht; Schicht; Nachtarbeit; Wochenende; Heimarbeit/Telearbeit; 40 Stunden pro Woche Mo-So 00:00-24:00 Uhr“.
Quelle: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen: http://www.kanzleibeier.eu/sg-bremen-zur-aufschiebenden-wirkung-eines-widerspruchs-gegen-einen-sanktionsbescheid-arbeitsangebot/

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1933/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Eingliederungsverwaltungsakt
» Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt, widersprüchliche Regelungen, Unzumutbarkeit der wöchentlichen Vorsprache zum Nachweis von Eigenbemühungen
» Zur aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine durch Verwaltungsakt ersetzte Eingliederungsvereinbarung - Verhandlungsphase
» Zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid (bei einer Schwangeren)
»  Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides - Geltungsdauer - Übernahme der Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten