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Die Einstellung einer Zwangsvollstreckung, die die Krankenkasse betreibt, kann durch ein Eilverfahren gegen ein Jobcenter regelmäßig nicht erreicht werden.
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13.11.2015 - L 7 AS 736/15 B ER
Leitsatz ( Redakteur )
Das Bundessozialgericht hat kürzlich klargestellt (Urteil vom 25.06.2015, B 14 AS 38/14 R, Rn. 19 und 20), dass das Jobcenter in jedem Fall auch zuständig ist für die Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 257 Abs. 1 AO. Dies setzt allerdings voraus, dass es sich auch um eine Forderung handelt, für die das Jobcenter als Vollstreckungsgläubiger die Vollstreckungsanordnung nach § 3 Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) erteilt hat. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall, weil es um die Vollstreckung einer Forderung der gesetzlichen Krankenkasse ging.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181968&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1926/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Das Bundessozialgericht hat kürzlich klargestellt (Urteil vom 25.06.2015, B 14 AS 38/14 R, Rn. 19 und 20), dass das Jobcenter in jedem Fall auch zuständig ist für die Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 257 Abs. 1 AO. Dies setzt allerdings voraus, dass es sich auch um eine Forderung handelt, für die das Jobcenter als Vollstreckungsgläubiger die Vollstreckungsanordnung nach § 3 Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) erteilt hat. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall, weil es um die Vollstreckung einer Forderung der gesetzlichen Krankenkasse ging.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181968&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Willi S
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