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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Kein Anspruch auf ALG II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes - selbstständig - keine Glaubhaftmachung der Tatsache - § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB X - Fremdkonten - Kontoauszüge - Mitwirkung - Vernehmung von Zeugen - Folgenabwägung - Beweislast
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.11.2015 - L 7 AS 1234/15 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
Die Verweigerung einer einstweiligen Anordnung zugunsten der Antragsteller ist auch unter dem Gesichtspunkt der Folgenabwägung zulässig.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181761&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
2. 6 Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.11.2015 - L 3 AS 479/15 B ER - rechtskräftig
Kolumbianischer Staatsangehöriger ist gemeinsam mit seinem spanischen Eheman nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, weil sich sowohl sein als auch das Aufenthaltsrecht seines Ehemannes allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt.
Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II
Leitsatz ( Juris )
1. Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist nicht verfassungswidrig.
2. Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II erfasst auch die Personen, die über kein materielles Aufenthaltsrecht (mehr) verfügen, sich aber bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde nach § 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU noch in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten dürfen.
3. In Ausübung seines Gestaltungsspielraums hat der Gesetzgeber ausreichende Regelungen bezüglich der Gewährung von Leistungen zur Existenzsicherung getroffen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181605&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1917/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Die Verweigerung einer einstweiligen Anordnung zugunsten der Antragsteller ist auch unter dem Gesichtspunkt der Folgenabwägung zulässig.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181761&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
2. 6 Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.11.2015 - L 3 AS 479/15 B ER - rechtskräftig
Kolumbianischer Staatsangehöriger ist gemeinsam mit seinem spanischen Eheman nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, weil sich sowohl sein als auch das Aufenthaltsrecht seines Ehemannes allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt.
Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II
Leitsatz ( Juris )
1. Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist nicht verfassungswidrig.
2. Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II erfasst auch die Personen, die über kein materielles Aufenthaltsrecht (mehr) verfügen, sich aber bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde nach § 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU noch in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten dürfen.
3. In Ausübung seines Gestaltungsspielraums hat der Gesetzgeber ausreichende Regelungen bezüglich der Gewährung von Leistungen zur Existenzsicherung getroffen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181605&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1917/
Willi S
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