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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Kein Anspruch auf ALG II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes - selbstständig - keine Glaubhaftmachung der Tatsache - § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB X - Fremdkonten - Kontoauszüge - Mitwirkung - Vernehmung von Zeugen - Folgenabwägung - Beweislast  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Kein Anspruch auf ALG II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes - selbstständig - keine Glaubhaftmachung der Tatsache - § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB X - Fremdkonten - Kontoauszüge - Mitwirkung - Vernehmung von Zeugen - Folgenabwägung - Beweislast  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
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» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
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» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
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Kein Anspruch auf ALG II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes - selbstständig - keine Glaubhaftmachung der Tatsache - § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB X - Fremdkonten - Kontoauszüge - Mitwirkung - Vernehmung von Zeugen - Folgenabwägung - Beweislast

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Kein Anspruch auf ALG II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes - selbstständig - keine Glaubhaftmachung der Tatsache - § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB X - Fremdkonten - Kontoauszüge - Mitwirkung - Vernehmung von Zeugen - Folgenabwägung - Beweislast  Empty Kein Anspruch auf ALG II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes - selbstständig - keine Glaubhaftmachung der Tatsache - § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB X - Fremdkonten - Kontoauszüge - Mitwirkung - Vernehmung von Zeugen - Folgenabwägung - Beweislast

Beitrag von Willi Schartema Mo 30 Nov 2015 - 16:02

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.11.2015 - L 7 AS 1234/15 B ER - rechtskräftig




Leitsatz ( Redakteur )
Die Verweigerung einer einstweiligen Anordnung zugunsten der Antragsteller ist auch unter dem Gesichtspunkt der Folgenabwägung zulässig.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181761&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
2. 6 Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.11.2015 - L 3 AS 479/15 B ER - rechtskräftig

Kolumbianischer Staatsangehöriger ist gemeinsam mit seinem spanischen Eheman nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, weil sich sowohl sein als auch das Aufenthaltsrecht seines Ehemannes allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt.

Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II
Leitsatz ( Juris )
1. Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist nicht verfassungswidrig.

2. Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II erfasst auch die Personen, die über kein materielles Aufenthaltsrecht (mehr) verfügen, sich aber bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde nach § 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU noch in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten dürfen.

3. In Ausübung seines Gestaltungsspielraums hat der Gesetzgeber ausreichende Regelungen bezüglich der Gewährung von Leistungen zur Existenzsicherung getroffen.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181605&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1917/


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