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Kein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II für Besuchsfahrten der Familie zum pflegebedürftigem Vater, welcher im Pflegeheim untergebracht ist - Kosten in Bezug auf die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens sind im Regelbedarf nach § 20 Abs 1 Satz 1
SGB II berücksichtigt
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 12.12.2017 - L 11 AS 850/17 B ER
[b]Leitsatz ( Redakteur )
Die Aufwendungen für Besuchsfahrten zu Verwandten sind im Rahmen des Regelbedarfs berücksichtigt. Fahrtkosten zu einem monatlichen Besuch des Vaters in einem Pflegeheim begründen in der Regel keine atypische Bedarfslage i. S. d. § 21 Abs. 6 SGB 2.[/b]
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197620&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2300/
Willi S
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 12.12.2017 - L 11 AS 850/17 B ER
[b]Leitsatz ( Redakteur )
Die Aufwendungen für Besuchsfahrten zu Verwandten sind im Rahmen des Regelbedarfs berücksichtigt. Fahrtkosten zu einem monatlichen Besuch des Vaters in einem Pflegeheim begründen in der Regel keine atypische Bedarfslage i. S. d. § 21 Abs. 6 SGB 2.[/b]
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197620&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2300/
Willi S
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