Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Der Bescheid über eine erstmalige Anspruchseinschränkung ist gem. § 14 Abs. 1 AsylbLG zwingend auf sechs Monate zu befristen. Soll bei einer fortbestehenden Pflichtverletzung nach Ablauf der Frist von sechs Monaten die Anspruchseinschränkung fortgesetzt
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Der Bescheid über eine erstmalige Anspruchseinschränkung ist gem. § 14 Abs. 1 AsylbLG zwingend auf sechs Monate zu befristen. Soll bei einer fortbestehenden Pflichtverletzung nach Ablauf der Frist von sechs Monaten die Anspruchseinschränkung fortgesetzt
werden, hat die Verwaltung nach § 14 Abs. 2 AsylbLG im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob eine Anspruchseinschränkung aufrechterhalten werden kann, und kann ggf. durch einen neuen Bescheid eine weitere zeitlich befristete Anspruchseinschränkung verfügen.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 18.06.2018 - L 7 AY 1511/18 ER-B 18.06.2018
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=200866&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2382/
Willi S
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 18.06.2018 - L 7 AY 1511/18 ER-B 18.06.2018
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=200866&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2382/
Willi S
Ähnliche Themen
» Eine gemäß § 1a AsylbLG unbefristet verfügte Leistungseinschränkung entspricht nicht der eindeutigen Gesetzeslage. Nach § 14 Abs. 1 AsylbLG sind Anspruchseinschränkungen entsprechend diesem Gesetz auf sechs Monate zu befristen. Fehlt eine derartige
» Die Voraussetzungen für eine Einschränkung des Leistungsanspruchs nach § 1a AsylbLG liegen nicht vor, denn der Ablauf einer Ausreisefrist soll nach dem Willen des Gesetzgebers gerade nicht für die Leistungskürzung ausreichen.
» Auch bei einer Anspruchseinschränkung nach § 1a AsylbLG ist über die gemäß § 1a Abs. 1 bzw. 2 AsylbLG zur Existenzsicherung von Antragsteller/innen unabweisbar gebotenen Leistungen amtlicherseits auf der Grundlage einer individualisierten Prüfung, die
» Kein Ausschluss von SGB II Leistungen bei Aufenthalt in Reha-Klinik von weniger als sechs Monaten - Maßgeblich für den Beginn der Frist des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II ist eine Prognoseentscheidung, die ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der stationären
» Bei einer von vornherein befristeten Erwerbstätigkeit (Leistungsunterbrechung für 5 Monate) ist eine Schonfrist (§ 22 Abs 1 Satz 3 SGB II) von dreieinhalb Monaten angemessen, welche Dauer die reduzierte Schonfrist im Ausnahmefall hat, richtet sich nach
» Die Voraussetzungen für eine Einschränkung des Leistungsanspruchs nach § 1a AsylbLG liegen nicht vor, denn der Ablauf einer Ausreisefrist soll nach dem Willen des Gesetzgebers gerade nicht für die Leistungskürzung ausreichen.
» Auch bei einer Anspruchseinschränkung nach § 1a AsylbLG ist über die gemäß § 1a Abs. 1 bzw. 2 AsylbLG zur Existenzsicherung von Antragsteller/innen unabweisbar gebotenen Leistungen amtlicherseits auf der Grundlage einer individualisierten Prüfung, die
» Kein Ausschluss von SGB II Leistungen bei Aufenthalt in Reha-Klinik von weniger als sechs Monaten - Maßgeblich für den Beginn der Frist des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II ist eine Prognoseentscheidung, die ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der stationären
» Bei einer von vornherein befristeten Erwerbstätigkeit (Leistungsunterbrechung für 5 Monate) ist eine Schonfrist (§ 22 Abs 1 Satz 3 SGB II) von dreieinhalb Monaten angemessen, welche Dauer die reduzierte Schonfrist im Ausnahmefall hat, richtet sich nach
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema