Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Türkischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf Regelleistung nach dem SGB II.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Türkischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf Regelleistung nach dem SGB II.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 02.09.2015 - L 7 AS 551/15 B ER - und - L 7 AS 552/15 B - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II betrifft in erster Linie Unionsbürger (zu denen der Antragsteller als türkischer Staatsangehöriger nicht gehört).
2. Seinem weiten Wortlaut nach ist die Anwendung von § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II allerdings nicht auf Unionsbürger beschränkt. Auch andere Personen, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, werden erfasst. Beispielhaft führt die Gesetzesbegründung aus: "Vom Leistungsausschluss des neugefassten Satzes 2 erste Alternative werden auch die Fälle des § 16 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes erfasst: Ausländer, die sich nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums zum Zwecke der Suche nach einer studienbezogenen Beschäftigung noch ein Jahr in Deutschland aufhalten dürfen, müssen ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten." Voraussetzung für die Anwendung des Leistungsausschlusses ist aber stets, dass feststeht, dass die Arbeitsuche der einzige Zweck ist, aus dem sich das Aufenthaltsrecht ergibt. Bezugspunkt dieser Feststellung ist bei Personen, die nicht Unionsbürger sind, in erster Linie der Aufenthaltstitel und dessen Rechtsgrund.
3. Die Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers (zur Erteilung von Aufenthaltstiteln an türkische Staatsangehörige (vergl. § 4 Abs. 5 AufenthaltsG) wurde nicht zum Zweck der Arbeitsuche erteilt, sondern weil nach Auffassung der Ausländerbehörde der Antragsteller die Voraussetzungen des Art. 6 1. Spiegelstrich ARB 1/80 erfüllte.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181407&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1906/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II betrifft in erster Linie Unionsbürger (zu denen der Antragsteller als türkischer Staatsangehöriger nicht gehört).
2. Seinem weiten Wortlaut nach ist die Anwendung von § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II allerdings nicht auf Unionsbürger beschränkt. Auch andere Personen, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, werden erfasst. Beispielhaft führt die Gesetzesbegründung aus: "Vom Leistungsausschluss des neugefassten Satzes 2 erste Alternative werden auch die Fälle des § 16 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes erfasst: Ausländer, die sich nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums zum Zwecke der Suche nach einer studienbezogenen Beschäftigung noch ein Jahr in Deutschland aufhalten dürfen, müssen ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten." Voraussetzung für die Anwendung des Leistungsausschlusses ist aber stets, dass feststeht, dass die Arbeitsuche der einzige Zweck ist, aus dem sich das Aufenthaltsrecht ergibt. Bezugspunkt dieser Feststellung ist bei Personen, die nicht Unionsbürger sind, in erster Linie der Aufenthaltstitel und dessen Rechtsgrund.
3. Die Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers (zur Erteilung von Aufenthaltstiteln an türkische Staatsangehörige (vergl. § 4 Abs. 5 AufenthaltsG) wurde nicht zum Zweck der Arbeitsuche erteilt, sondern weil nach Auffassung der Ausländerbehörde der Antragsteller die Voraussetzungen des Art. 6 1. Spiegelstrich ARB 1/80 erfüllte.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181407&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1906/
Willi S
Ähnliche Themen
» Hartz IV-Empfänger hat kein Anspruch auf höhere Regelleistung von mindestens 420 EUR/Monat- Ein Anspruch auf Übernahme der laufenden Pkw-Kosten sowie auf Zusage einer Kostenübernahme für den zukünftigen Erwerb eines Gebrauchtwagens besteht nicht
» Bulgarische Antragstellerin hat Anspruch auf Regelleistung nach 20 SGB II durch einstweiligen Rechtsschutz - vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft - untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit
» Syrische Staatsangehörige hat vorläufigen Anspruch auf Regelleistung.
» Anspruch des Antragstellers auf die Berücksichtigung der vollen Regelleistung aus der analogen Anwendung des § 20 Abs. 2 SGB II, denn die wirtschaftliche Situation des Leistungsberechtigten nach dem SGB II, der mit einem Partner zusammenlebt, der kein
» Antragsteller hat Anspruch auf den Regelbedarf nach dem SGB II unter Anrechnung des in der Regelleistung enthaltenen Betrages für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, denn durch seinen Aufenthalt in der Fachklinik greift der Leistungsausschluss des
» Bulgarische Antragstellerin hat Anspruch auf Regelleistung nach 20 SGB II durch einstweiligen Rechtsschutz - vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft - untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit
» Syrische Staatsangehörige hat vorläufigen Anspruch auf Regelleistung.
» Anspruch des Antragstellers auf die Berücksichtigung der vollen Regelleistung aus der analogen Anwendung des § 20 Abs. 2 SGB II, denn die wirtschaftliche Situation des Leistungsberechtigten nach dem SGB II, der mit einem Partner zusammenlebt, der kein
» Antragsteller hat Anspruch auf den Regelbedarf nach dem SGB II unter Anrechnung des in der Regelleistung enthaltenen Betrages für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, denn durch seinen Aufenthalt in der Fachklinik greift der Leistungsausschluss des
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema