Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage auf Zahlung einer Entschädigung wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht Berlin geführten Verfahrens.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage auf Zahlung einer Entschädigung wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht Berlin geführten Verfahrens.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.11.2013 - L 37 SF 162/13 EK AS - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Dass mit einem Verfahren, in dem es im Wesentlichen um eine sanktionsbedingte Kürzung des Arbeitslosengeldes II in Höhe von insgesamt 112,20 EUR geht und das in der ersten Instanz nach noch nicht einmal elf Monaten abgeschlossen war, die äußerste Grenze des Angemessenen - und zwar auch für einen Leistungsbezieher nach dem SGB II - deutlich überschritten sein könnte, liegt offensichtlich fern und bedarf keiner weitergehenden Erörterungen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich angesichts der vom Antragsteller praktizierten und bereits vom potentiellen Beklagten in seiner Stellungnahme gerügten Vorgehensweise der Eindruck aufdrängt, dieser missbrauche die Instrumentarien der Verzögerungsrüge sowie der Entschädigungsklage zur Durchsetzung eigener unangemessener Interessen auf Kosten der übrigen Rechtsschutzsuchenden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166478&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.11.2013 - L 37 SF 102/13 EK AS
Leitsätze (Autor)
Keine Bewilligung von PKH für eine beabsichtigte Klage auf Zahlung einer Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer.
Dass mit einem Verfahren, in dem es um zahlreiche Meldeaufforderungen, Sanktionsbescheide und sonstige Bescheide geht, bei noch nicht einmal zweieinhalbjähriger Dauer die äußerste Grenze des Angemessenen - und zwar auch für einen Leistungsbezieher nach dem SGB II - deutlich überschritten sein könnte, liegt fern.
Soweit es im vorliegenden Verfahren zu Verzögerungen gekommen ist, sind diese nicht dem Gericht, sondern allein den Beteiligten, und insoweit durchaus auch dem Antragsteller selbst anzulasten. Lediglich beispielhaft sei an dieser Stelle seine Weigerung, die benötigten Bescheide zu übersenden, erwähnt.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166477&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2246
Willi S
Leitsätze (Autor)
Dass mit einem Verfahren, in dem es im Wesentlichen um eine sanktionsbedingte Kürzung des Arbeitslosengeldes II in Höhe von insgesamt 112,20 EUR geht und das in der ersten Instanz nach noch nicht einmal elf Monaten abgeschlossen war, die äußerste Grenze des Angemessenen - und zwar auch für einen Leistungsbezieher nach dem SGB II - deutlich überschritten sein könnte, liegt offensichtlich fern und bedarf keiner weitergehenden Erörterungen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich angesichts der vom Antragsteller praktizierten und bereits vom potentiellen Beklagten in seiner Stellungnahme gerügten Vorgehensweise der Eindruck aufdrängt, dieser missbrauche die Instrumentarien der Verzögerungsrüge sowie der Entschädigungsklage zur Durchsetzung eigener unangemessener Interessen auf Kosten der übrigen Rechtsschutzsuchenden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166478&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.11.2013 - L 37 SF 102/13 EK AS
Leitsätze (Autor)
Keine Bewilligung von PKH für eine beabsichtigte Klage auf Zahlung einer Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer.
Dass mit einem Verfahren, in dem es um zahlreiche Meldeaufforderungen, Sanktionsbescheide und sonstige Bescheide geht, bei noch nicht einmal zweieinhalbjähriger Dauer die äußerste Grenze des Angemessenen - und zwar auch für einen Leistungsbezieher nach dem SGB II - deutlich überschritten sein könnte, liegt fern.
Soweit es im vorliegenden Verfahren zu Verzögerungen gekommen ist, sind diese nicht dem Gericht, sondern allein den Beteiligten, und insoweit durchaus auch dem Antragsteller selbst anzulasten. Lediglich beispielhaft sei an dieser Stelle seine Weigerung, die benötigten Bescheide zu übersenden, erwähnt.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166477&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2246
Willi S
Ähnliche Themen
» Sozialgerichtliches Verfahren: Entschädigung wegen überlanger Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens - Verzögerungsrüge war hier entbehrlich -
» Sozialgerichtliches Verfahren: Entschädigung wegen überlanger Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens - Verzögerungsrüge war hier entbehrlich
» Entschädigung wegen überlanger Dauer - 18-monatige Vorbereitungs- und Bedenkzeit je Instanz - intensive Inanspruchnahme der Gerichte - Zurechnung des Verhaltens des Vaters als Prozessbevollmächtigter
» LSG Berlin- Brandenburg spricht einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft aus Berlin insgesamt 2000,- € an Entschädigung zu. (je Person 500 €). Das Verfahren betraf die Kosten der Unterkunft, mit einer Dauer von mehr als 31 Monaten zwischen dem Eingang der
» Normen: § 198 GVG, § 73a Abs. 1 SGG, § 114 ZPO - Schlagworte: Prozesskostenhilfe, Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer, Forderungsübergang bei SGB-II-Bezug
» Sozialgerichtliches Verfahren: Entschädigung wegen überlanger Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens - Verzögerungsrüge war hier entbehrlich
» Entschädigung wegen überlanger Dauer - 18-monatige Vorbereitungs- und Bedenkzeit je Instanz - intensive Inanspruchnahme der Gerichte - Zurechnung des Verhaltens des Vaters als Prozessbevollmächtigter
» LSG Berlin- Brandenburg spricht einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft aus Berlin insgesamt 2000,- € an Entschädigung zu. (je Person 500 €). Das Verfahren betraf die Kosten der Unterkunft, mit einer Dauer von mehr als 31 Monaten zwischen dem Eingang der
» Normen: § 198 GVG, § 73a Abs. 1 SGG, § 114 ZPO - Schlagworte: Prozesskostenhilfe, Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer, Forderungsübergang bei SGB-II-Bezug
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema