Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Gewährung von Prozesskostenhilfe - Aufrechnung nach § 42a Abs. 2 SGB II eines Darlehens für Stromschulden in Höhe von 10 Prozent – Erfolgsaussicht bejahend EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Gewährung von Prozesskostenhilfe - Aufrechnung nach § 42a Abs. 2 SGB II eines Darlehens für Stromschulden in Höhe von 10 Prozent – Erfolgsaussicht bejahend EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Gewährung von Prozesskostenhilfe - Aufrechnung nach § 42a Abs. 2 SGB II eines Darlehens für Stromschulden in Höhe von 10 Prozent – Erfolgsaussicht bejahend EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Gewährung von Prozesskostenhilfe - Aufrechnung nach § 42a Abs. 2 SGB II eines Darlehens für Stromschulden in Höhe von 10 Prozent – Erfolgsaussicht bejahend EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Gewährung von Prozesskostenhilfe - Aufrechnung nach § 42a Abs. 2 SGB II eines Darlehens für Stromschulden in Höhe von 10 Prozent – Erfolgsaussicht bejahend EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Gewährung von Prozesskostenhilfe - Aufrechnung nach § 42a Abs. 2 SGB II eines Darlehens für Stromschulden in Höhe von 10 Prozent – Erfolgsaussicht bejahend EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Gewährung von Prozesskostenhilfe - Aufrechnung nach § 42a Abs. 2 SGB II eines Darlehens für Stromschulden in Höhe von 10 Prozent – Erfolgsaussicht bejahend EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Gewährung von Prozesskostenhilfe - Aufrechnung nach § 42a Abs. 2 SGB II eines Darlehens für Stromschulden in Höhe von 10 Prozent – Erfolgsaussicht bejahend EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Gewährung von Prozesskostenhilfe - Aufrechnung nach § 42a Abs. 2 SGB II eines Darlehens für Stromschulden in Höhe von 10 Prozent – Erfolgsaussicht bejahend EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Gewährung von Prozesskostenhilfe - Aufrechnung nach § 42a Abs. 2 SGB II eines Darlehens für Stromschulden in Höhe von 10 Prozent – Erfolgsaussicht bejahend EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Gewährung von Prozesskostenhilfe - Aufrechnung nach § 42a Abs. 2 SGB II eines Darlehens für Stromschulden in Höhe von 10 Prozent – Erfolgsaussicht bejahend

Nach unten

Gewährung von Prozesskostenhilfe - Aufrechnung nach § 42a Abs. 2 SGB II eines Darlehens für Stromschulden in Höhe von 10 Prozent – Erfolgsaussicht bejahend Empty Gewährung von Prozesskostenhilfe - Aufrechnung nach § 42a Abs. 2 SGB II eines Darlehens für Stromschulden in Höhe von 10 Prozent – Erfolgsaussicht bejahend

Beitrag von Willi Schartema Mo 26 Okt 2015 - 9:24

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 31.07.015 - L 25 AS 1911/14 B PKH - rechtskräftig


Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung von Rückzahlungsansprüchen aus Stromsdarlehen auf Leistungen der Grundsicherung

Hinweis ( Gericht )

1. Gegen § 42a Abs. 2 SGB II werden gewichtige verfassungsrechtliche Bedenken erhoben, die insbesondere damit begründet werden, die laufende Minderung der Leistung zur Deckung des Regelbedarfs wegen Aufwendungen für ein Darlehen negiere die vom BVerfG geforderte Möglichkeit, Ansparungen auf Regelbedarfsanteile vorzunehmen (vgl. etwa Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 30. September 2011 - S 37 AS 24431/11 ER ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. November 2013 - L 10 AS 1793/13 B PKH ). Das BVerfG habe nur eine vorübergehende monatliche Kürzung der Regelleistung ausdrücklich verfassungsrechtlich nicht beanstandet (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. April 2015 - L 7 AS 1451/14 ). Der 20. Senat des LSG Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 12. März 2015 (L 20 AS 261/13 ) diese Bedenken zwar nicht geteilt, aber die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung in Bezug auf die hier erörterte Rechtsfrage zugelassen, die beim Bundesssozialgericht unter dem Aktenzeichen B 4 AS 14/15 R anhängig ist.

2. Mit Blick auf die skizzierte streitige Rechtsfrage sind die hinreichenden Erfolgsaussichten der Klage zu bejahen, was hier umso mehr gilt, als ausgehend von dem Darlehensbetrag von rund 1.650,- Euro eine mehrjährige Aufrechnung in Rede stand.


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180104&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=




Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1900/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufrechnung in Höhe von 30 % des Regelbedarfs mit einer Erstattungsforderung - Verfassungsmäßigkeit - Gewährung von PKH ( hier bejahend )
»  Gewährung von PKH - Erfolgsaussicht bejahend
» Zur Rechtmäßigkeit der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens durch monatliche Aufrechnung gegen den Leistungsanspruch nach dem SGB II ( hier bejahend )
» Zur Gewährung von Grundsicherungsleistungen als Zuschuss anstelle eines Darlehens bei Hausgrundstück. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.04.2018 - L 19 AS 671/14
» Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn zu der Rechtsfrage der (Un-)Zulässigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit der Aufrechnung zur (Sofort-)Tilgung eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Mietkautionsdarlehens nach § 22 Abs. 6 S. 3 und § 42a SGB II liegt keine

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten