Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Zu den Anforderungen an eine unverzügliche Nachholung der Antragstellung i.S.d. § 40 Abs. 5 SGB II i.V.m. § 28 Satz 1 SGB X
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Zu den Anforderungen an eine unverzügliche Nachholung der Antragstellung i.S.d. § 40 Abs. 5 SGB II i.V.m. § 28 Satz 1 SGB X
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 23.07.2015 - S 32 AS 3422/13
Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3 umfasst nicht grundsätzlich Antrag auf Arbeitslosengeld II - keine rückwirkende Leistungsgewährung - unverzüglich
Eine unverzügliche Antragstellung im Sinne des § 40 Abs. 5 SGB II liegt grundsätzlich nur am ersten Tag des Folgemonats vor.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Nach § 28 Satz 1 SGB X i. V. m. § 40 Abs. 5 SGB II wirkt ein nachgeholter Antrag auf Gewährung von ALG II bis zu einem Jahr zurück, wenn er unverzüglich nach Ablauf des Monats gestellt worden ist, in dem die Ablehnung einer anderen Sozialleistung, wegen deren Geltendmachung zunächst von der Stellung des ALG-II-Antrages abgesehen wurde, bindend geworden ist.
2. § 40 Abs. 5 SGB II ist dahingehend auszulegen, dass der Antrag auf ALG II grundsätzlich am ersten Öffnungstag der Behörde nach Ablauf des Monats gestellt werden muss, in dem die Widerspruchsfrist gegen die Ablehnung der zunächst beantragten Sozialleistung abläuft.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1894/
Willi S
Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3 umfasst nicht grundsätzlich Antrag auf Arbeitslosengeld II - keine rückwirkende Leistungsgewährung - unverzüglich
Eine unverzügliche Antragstellung im Sinne des § 40 Abs. 5 SGB II liegt grundsätzlich nur am ersten Tag des Folgemonats vor.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Nach § 28 Satz 1 SGB X i. V. m. § 40 Abs. 5 SGB II wirkt ein nachgeholter Antrag auf Gewährung von ALG II bis zu einem Jahr zurück, wenn er unverzüglich nach Ablauf des Monats gestellt worden ist, in dem die Ablehnung einer anderen Sozialleistung, wegen deren Geltendmachung zunächst von der Stellung des ALG-II-Antrages abgesehen wurde, bindend geworden ist.
2. § 40 Abs. 5 SGB II ist dahingehend auszulegen, dass der Antrag auf ALG II grundsätzlich am ersten Öffnungstag der Behörde nach Ablauf des Monats gestellt werden muss, in dem die Widerspruchsfrist gegen die Ablehnung der zunächst beantragten Sozialleistung abläuft.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1894/
Willi S
Ähnliche Themen
» SG: Duisburg Rückwirkende Antragstellung auf ALG II Hartz IV: Rückwirkende Antragstellung auf ALG II § 28 Satz 1 SGB X
» Eine schwere Nahrungsmittelallergie ist insbesondere bei Kindern regelmäßig als eine körperlich wesentliche Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII aufzufassen.
» Mutterschaftsgeld ist eine Leistung die regelmäßig monatlich zu erbringen ist. Eine Mutterschaftsgeldnachzahlung ist als Einkommen gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II (a. F.) im Zuflussmonat zu berücksichtigen. Der Neuregelung des § 11 Abs. 3 Satz 2 SGB II ist
» Die vom Jobcenter durch Verwaltungsakt getroffenen Regelungen über eine Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II a. F. - § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II n. F.) sind, sofern in dieser Verfügung eine Geltungsdauer von wesentlich mehr als sechs
» Der Kläger hat Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 2.100,00 EUR. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.04.2018 - L 37 SF 38/17 EK AS Förmliche und inhaltliche Anforderungen an eine Verzögerungsrüge
» Eine schwere Nahrungsmittelallergie ist insbesondere bei Kindern regelmäßig als eine körperlich wesentliche Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII aufzufassen.
» Mutterschaftsgeld ist eine Leistung die regelmäßig monatlich zu erbringen ist. Eine Mutterschaftsgeldnachzahlung ist als Einkommen gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II (a. F.) im Zuflussmonat zu berücksichtigen. Der Neuregelung des § 11 Abs. 3 Satz 2 SGB II ist
» Die vom Jobcenter durch Verwaltungsakt getroffenen Regelungen über eine Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II a. F. - § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II n. F.) sind, sofern in dieser Verfügung eine Geltungsdauer von wesentlich mehr als sechs
» Der Kläger hat Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 2.100,00 EUR. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.04.2018 - L 37 SF 38/17 EK AS Förmliche und inhaltliche Anforderungen an eine Verzögerungsrüge
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema