Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II verstößt nach der Rechtsauffassung der erkennenden Kammer gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art 20 Abs. 1 GG,
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II verstößt nach der Rechtsauffassung der erkennenden Kammer gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art 20 Abs. 1 GG,
wie es vom BVerfG in den Urteilen vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) und vom 18.07.2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11) konstituiert worden ist.
Sozialgericht Mainz, Beschluss vom 2. September 2015 (Az.: S 3 AS 559/15 ER):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel
1. Die aus § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II hervorgehende Ausschlussregelung ist als verfassungswidrig einzuschätzen und im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz GG in Verbindung mit den §§ 13 Nr. 11 und 80 ff. BVerfGG auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
2. Sofern ein Aufenthaltsrecht des Ehepartners eines Antragstellers zum Zweck der Arbeitsuche nach § 2 Abs. 2 Nr. 1a FreizügG/EU nicht mehr bestehen sollte, ergäbe sich für diese Person und den Antragsteller nur noch ein (formelles) Aufenthaltsrecht aus der Freizügigkeitsvermutung.
3. Unionsbürger oder ihre Familienangehörigen sind gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU erst dann ausreisepflichtig, wenn die Ausländerbehörde festgestellt hat, dass das Recht auf Einreise und Aufenthalt nicht besteht.
4. Der Wegfall des Aufenthaltsrechts aus § 2 Abs. 2 Nr. 1a FreizügG/EU hat zur Folge, dass der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht zum Zuge kommt, denn das Aufenthaltsrecht ergibt sich hier nicht mehr einzig aus dem Zweck der Arbeitsuche.
5. Leistungsausschlüsse dem Grunde nach, die trotz bestehender Hilfebedürftigkeit eintreten und durch kein anderes existenzsicherndes Leistungssystem (z. B. durch Leistungen nach dem SGB XII oder nach dem AsylbLG) aufgefangen werden, sind per se verfassungswidrig, da sie evident die Gewähr dafür entziehen, ein Leben zu ermöglichen, das physisch, sozial und kulturell als menschenwürdig aufzufassen ist.
6. Die verfassungsrechtliche Pflicht zur Sicherung des Existenzminimums besteht unabhängig von bestimmten, behördlicherseits vertretenen Verhaltenserwartungen, da das Grundrecht unverfügbar ist.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1892/
Willi S
Sozialgericht Mainz, Beschluss vom 2. September 2015 (Az.: S 3 AS 559/15 ER):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel
1. Die aus § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II hervorgehende Ausschlussregelung ist als verfassungswidrig einzuschätzen und im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz GG in Verbindung mit den §§ 13 Nr. 11 und 80 ff. BVerfGG auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
2. Sofern ein Aufenthaltsrecht des Ehepartners eines Antragstellers zum Zweck der Arbeitsuche nach § 2 Abs. 2 Nr. 1a FreizügG/EU nicht mehr bestehen sollte, ergäbe sich für diese Person und den Antragsteller nur noch ein (formelles) Aufenthaltsrecht aus der Freizügigkeitsvermutung.
3. Unionsbürger oder ihre Familienangehörigen sind gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU erst dann ausreisepflichtig, wenn die Ausländerbehörde festgestellt hat, dass das Recht auf Einreise und Aufenthalt nicht besteht.
4. Der Wegfall des Aufenthaltsrechts aus § 2 Abs. 2 Nr. 1a FreizügG/EU hat zur Folge, dass der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht zum Zuge kommt, denn das Aufenthaltsrecht ergibt sich hier nicht mehr einzig aus dem Zweck der Arbeitsuche.
5. Leistungsausschlüsse dem Grunde nach, die trotz bestehender Hilfebedürftigkeit eintreten und durch kein anderes existenzsicherndes Leistungssystem (z. B. durch Leistungen nach dem SGB XII oder nach dem AsylbLG) aufgefangen werden, sind per se verfassungswidrig, da sie evident die Gewähr dafür entziehen, ein Leben zu ermöglichen, das physisch, sozial und kulturell als menschenwürdig aufzufassen ist.
6. Die verfassungsrechtliche Pflicht zur Sicherung des Existenzminimums besteht unabhängig von bestimmten, behördlicherseits vertretenen Verhaltenserwartungen, da das Grundrecht unverfügbar ist.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1892/
Willi S
Ähnliche Themen
» Eine Optionskommune nach § 6a SGB II verstößt gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung als Kompetenzausübungsschranke, wenn sie ihre hoheitlichen Aufgaben durch zwei rechtlich verselbständigte Verwaltungseinheiten wahrnehmen lässt.
» . § 31a Abs. 1 SGB II begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, verstößt insbesondere nicht gegen das aus Art. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) fließende Grundrecht auf ein menschenwürdiges
» SG Kassel: Die Kammer stellt klar, dass sie - die geäußerten Bedenken des Jobcenters gegen uferlose Anträge nach § 44 Abs. 1 SGB X grundsätzlich teilend - in entsprechend gelagerten Fällen, insbesondere bei rechtsanwaltlicher Vertretung, einen konkreten
» Zur Bejahung eines Härtefalls nach § 2 Abs. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII bei einem gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 AsylG anspruchsberechtigten Asylbewerber, der den staatlich anerkannten Beruf eines
» Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dürfen auch bei Fehlverhalten nicht gekürzt werden - Leistungskürzung verstößt gegen Menschenwürde
» . § 31a Abs. 1 SGB II begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, verstößt insbesondere nicht gegen das aus Art. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) fließende Grundrecht auf ein menschenwürdiges
» SG Kassel: Die Kammer stellt klar, dass sie - die geäußerten Bedenken des Jobcenters gegen uferlose Anträge nach § 44 Abs. 1 SGB X grundsätzlich teilend - in entsprechend gelagerten Fällen, insbesondere bei rechtsanwaltlicher Vertretung, einen konkreten
» Zur Bejahung eines Härtefalls nach § 2 Abs. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII bei einem gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 AsylG anspruchsberechtigten Asylbewerber, der den staatlich anerkannten Beruf eines
» Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dürfen auch bei Fehlverhalten nicht gekürzt werden - Leistungskürzung verstößt gegen Menschenwürde
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema