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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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SG Kassel: Die Kammer stellt klar, dass sie - die geäußerten Bedenken des Jobcenters gegen uferlose Anträge nach § 44 Abs. 1 SGB X grundsätzlich teilend - in entsprechend gelagerten Fällen, insbesondere bei rechtsanwaltlicher Vertretung, einen konkreten
Antrag nach § 44 Abs. 1 SGB X verlangt und "ins Blaue hinein" gestellte Überprüfungsanträge, die den von § 44 SGB X gerade verlangten Einzelfall nicht erkennen lassen, in Ansehung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes ( Urteil v. 13.02.2014 - B 4 AS 22/13 R ) als nicht statthaft ansieht. Der vorliegende Fall ist jedoch anders gelagert.
Sozialgericht Kassel, Urteil vom 02.12.2015 - S 7 AS 556/13
Leitsatz ( Juris )
1. Auch ein ohne Nennung des Bescheiddatums wegen einer Erstattungsforderung vom Rechtsanwalt gestellter Überprüfungsantrag bedarf im Rahmen der Amtsermittlung der Auslegung, wenn er wegen der Umstände im Einzelfall konkretisierbar ist.
2. Akteneinsicht an einen Rechtsanwalt ist auch im Verwaltungsverfahren nach den Umständen des Einzelfalles durch Versenden der Akten Rechnung zu tragen, wenn die Übersendung in die Kanzleiräume beantragt ist - dies gilt jedenfalls im Widerspruchsverfahren, wenn nicht besondere Umstände entgegenstehen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182809&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1958/
Willi S
Sozialgericht Kassel, Urteil vom 02.12.2015 - S 7 AS 556/13
Leitsatz ( Juris )
1. Auch ein ohne Nennung des Bescheiddatums wegen einer Erstattungsforderung vom Rechtsanwalt gestellter Überprüfungsantrag bedarf im Rahmen der Amtsermittlung der Auslegung, wenn er wegen der Umstände im Einzelfall konkretisierbar ist.
2. Akteneinsicht an einen Rechtsanwalt ist auch im Verwaltungsverfahren nach den Umständen des Einzelfalles durch Versenden der Akten Rechnung zu tragen, wenn die Übersendung in die Kanzleiräume beantragt ist - dies gilt jedenfalls im Widerspruchsverfahren, wenn nicht besondere Umstände entgegenstehen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182809&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Willi S
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