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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kein Anspruch eines volljährigen behinderten Hilfeempfängers, der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, auf Übernahme von Kosten der Unterkunft im Haus der Eltern (§§ 42 Nr. 4, 35 SGB XII) . Der zwischen den Eltern und  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Beitrag von Willi Schartema Mo 5 Okt 2015 - 11:59

 dem Sohn durch seinen Ergänzungsbetreuer geschlossene Mietvertrag ist als Scheingeschäft (§ 117 BGB) zu bewerten, weil kein ernsthaftes Mietverlangen besteht.



Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 16.09.2015 - L 2 SO 537/14

Leitsatz ( Juris )




Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180412&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 


Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1892/


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