Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Ermessensfehlgebrauch - Unbilligkeitsverordnung ist nicht abschließend
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Ermessensfehlgebrauch - Unbilligkeitsverordnung ist nicht abschließend
Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17.07.2015 - L 9 AS 784/15 B ER - rechtskräftig
In der Rechtsprechung besteht Uneinigkeit zu der Frage, wie es zu beurteilen ist, wenn Leistungsempfänger eine voraussichtlich bedarfsdeckende abschlagsfreie Altersrente beziehen könnten, jedoch bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente lebenslang weitere Sozialleistungen beantragen müssten.
Leitsatz ( Autor )
1. Bei einer Ermessensentscheidung ist sehr wohl in Erwägung zu ziehen, ob eine vorzeitige Rentenantragstellung zu einer dauerhaften Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII führen würde, die im Falle einer späteren Rentenantragstellung vermieden werden könnte (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 16. Februar 2015 - L 9 AS 20/15 B ER ).
2. Die Ermessensausübung bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung erschöpft sich nicht in der Prüfung, ob einer der in der Unbilligkeitsverordnung geregelten Fälle vorliegt. Zum einen ist die Aufzählung möglicher Unbilligkeitsgründe in der Unbilligkeitsverordnung nicht abschließend, zum anderen können auch weitere Umstände bei der Ermessensausübung Berücksichtigung finden (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 16. Februar 2015 - L 9 AS 20/15 B ER ).
3. Die ordnungsgemäße Ausübung des nach § 12a SGB II eingeräumten Ermessens setzt voraus, dass die Behörde die für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkte in ihre Entscheidung einfließen lässt. Das setzt voraus, dass der Betroffene weiß, welche Aspekte dafür relevant sind, um dazu vortragen zu können.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179679&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: a. A. LSG BB, Beschluss vom 06.07.2015 - L 25 AS 543/15 B ER; LSG Bay, Beschluss vom 23.06.2015, L 11 AS 273/15 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.12.2014 - L 7 AS 1775/14; Urteil vom 23.10.2014 - L 7 AS 886/14 ; Beschluss vom 26.01.2015 - L 19 AS 1969/14 B ER ; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.05.2015 - L 15 AS 85/15 B ER; aktuell BSG, Urt. v. 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1867/
Willi S
In der Rechtsprechung besteht Uneinigkeit zu der Frage, wie es zu beurteilen ist, wenn Leistungsempfänger eine voraussichtlich bedarfsdeckende abschlagsfreie Altersrente beziehen könnten, jedoch bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente lebenslang weitere Sozialleistungen beantragen müssten.
Leitsatz ( Autor )
1. Bei einer Ermessensentscheidung ist sehr wohl in Erwägung zu ziehen, ob eine vorzeitige Rentenantragstellung zu einer dauerhaften Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII führen würde, die im Falle einer späteren Rentenantragstellung vermieden werden könnte (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 16. Februar 2015 - L 9 AS 20/15 B ER ).
2. Die Ermessensausübung bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung erschöpft sich nicht in der Prüfung, ob einer der in der Unbilligkeitsverordnung geregelten Fälle vorliegt. Zum einen ist die Aufzählung möglicher Unbilligkeitsgründe in der Unbilligkeitsverordnung nicht abschließend, zum anderen können auch weitere Umstände bei der Ermessensausübung Berücksichtigung finden (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 16. Februar 2015 - L 9 AS 20/15 B ER ).
3. Die ordnungsgemäße Ausübung des nach § 12a SGB II eingeräumten Ermessens setzt voraus, dass die Behörde die für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkte in ihre Entscheidung einfließen lässt. Das setzt voraus, dass der Betroffene weiß, welche Aspekte dafür relevant sind, um dazu vortragen zu können.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179679&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: a. A. LSG BB, Beschluss vom 06.07.2015 - L 25 AS 543/15 B ER; LSG Bay, Beschluss vom 23.06.2015, L 11 AS 273/15 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.12.2014 - L 7 AS 1775/14; Urteil vom 23.10.2014 - L 7 AS 886/14 ; Beschluss vom 26.01.2015 - L 19 AS 1969/14 B ER ; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.05.2015 - L 15 AS 85/15 B ER; aktuell BSG, Urt. v. 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1867/
Willi S
Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Regelungen der UnbilligkeitsV sind abschließend
» Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Regelungen der Unbilligkeitsverordnung sind nicht abschließend - Rücknahme des gestellten Rentenantrags - Interessenabwägung - Rechtsschutz
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Anforderungen an die Ermessensausübung
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Nichtvorliegen von Unbilligkeit - Ermessensausübung - Verfassungsgemäßheit des § 12 a SGB II
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Ermessensausübung – keine Unbilligkeit
» Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Regelungen der Unbilligkeitsverordnung sind nicht abschließend - Rücknahme des gestellten Rentenantrags - Interessenabwägung - Rechtsschutz
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Anforderungen an die Ermessensausübung
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Nichtvorliegen von Unbilligkeit - Ermessensausübung - Verfassungsgemäßheit des § 12 a SGB II
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Ermessensausübung – keine Unbilligkeit
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema