Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Anforderungen an die Ermessensausübung
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Anforderungen an die Ermessensausübung
Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 08.04.2015 - L 4 AS 263/15 B ER - rechtskräftig
Es ist nicht Aufgabe des Leistungsträgers, im Rahmen der Ermessensausübung nach § 5 Abs. 3 S. 1 SGB II den Versuch einer Schätzung zu unternehmen, ob die – ggf. erst nach Jahren zu zahlende – abschlagsfreie Altersrente voraussichtlich bedarfsdeckend sein würde (zutreffend Sächsisches LSG, Beschluss vom 19. Februar 2015 – L 8 AS 1232/14 ER; a.A. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - L 2 AS 520/14 B ER ).
Leitsätze ( Juris )
1. Nach § 12a Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 SGB II ist ein Leistungsberechtigter nach Vollendung des 63. Lebensjahres gesetzlich verpflichtet, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen.
2. Ein Leistungsträger ist im Regelfall berechtigt, einen Leistungsberechtigten aufzufordern, dieser Pflicht nachzukommen. Das in § 5 Abs. 3 S. 1 SGB bei der Aufforderung zur Beantragung vorrangiger Sozialleistungen anderer Träger vorgesehene Ermessen ist im Falle des § 12a Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 SGB II ein sog. intendiertes Ermessen, so dass der Leistungsträger im Rahmen der Ermessensausübung die regelmäßig mit der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente verbundenen nachteiligen, aber vom Gesetzgeber grundsätzlich gebilligten Konsequenzen nicht nochmals in eine Abwägung einzustellen hat. Eine die Interessen des Leistungsberechtigten mit dem öffentlichen Interesse im Einzelnen abwägende Ermessensentscheidung ist im Rahmen des § 5 Abs. 3 S. 1 SGB II nur in atypischen Fällen und insbesondere dann erforderlich, wenn die erzwungene Inanspruchnahme der anderen Sozialleistung mit einem außergewöhnlichen Nachteil für den Leistungsberechtigten verbunden wäre, der eine unangemessene ("unbillige") Härte begründen könnte (Anschluss Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Februar 2015 - L 8 AS 1232/14 ER, juris).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177282&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: a. A. SG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 07.04.2015 – S 25 AS 2705/14 ER und LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014 – L 2 AS 520/14 B ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1834/
Willi S
Es ist nicht Aufgabe des Leistungsträgers, im Rahmen der Ermessensausübung nach § 5 Abs. 3 S. 1 SGB II den Versuch einer Schätzung zu unternehmen, ob die – ggf. erst nach Jahren zu zahlende – abschlagsfreie Altersrente voraussichtlich bedarfsdeckend sein würde (zutreffend Sächsisches LSG, Beschluss vom 19. Februar 2015 – L 8 AS 1232/14 ER; a.A. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - L 2 AS 520/14 B ER ).
Leitsätze ( Juris )
1. Nach § 12a Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 SGB II ist ein Leistungsberechtigter nach Vollendung des 63. Lebensjahres gesetzlich verpflichtet, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen.
2. Ein Leistungsträger ist im Regelfall berechtigt, einen Leistungsberechtigten aufzufordern, dieser Pflicht nachzukommen. Das in § 5 Abs. 3 S. 1 SGB bei der Aufforderung zur Beantragung vorrangiger Sozialleistungen anderer Träger vorgesehene Ermessen ist im Falle des § 12a Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 SGB II ein sog. intendiertes Ermessen, so dass der Leistungsträger im Rahmen der Ermessensausübung die regelmäßig mit der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente verbundenen nachteiligen, aber vom Gesetzgeber grundsätzlich gebilligten Konsequenzen nicht nochmals in eine Abwägung einzustellen hat. Eine die Interessen des Leistungsberechtigten mit dem öffentlichen Interesse im Einzelnen abwägende Ermessensentscheidung ist im Rahmen des § 5 Abs. 3 S. 1 SGB II nur in atypischen Fällen und insbesondere dann erforderlich, wenn die erzwungene Inanspruchnahme der anderen Sozialleistung mit einem außergewöhnlichen Nachteil für den Leistungsberechtigten verbunden wäre, der eine unangemessene ("unbillige") Härte begründen könnte (Anschluss Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Februar 2015 - L 8 AS 1232/14 ER, juris).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177282&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: a. A. SG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 07.04.2015 – S 25 AS 2705/14 ER und LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014 – L 2 AS 520/14 B ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1834/
Willi S
Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Anforderungen an die Ermessensausübung
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Anforderungen an die Ermessensausübung
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente ( hier bejahend ) - Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers - einstweiliger Rechtsschutz
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Ermessensausübung – keine Unbilligkeit
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Nichtvorliegen von Unbilligkeit - Ermessensausübung - Verfassungsgemäßheit des § 12 a SGB II
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Anforderungen an die Ermessensausübung
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente ( hier bejahend ) - Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers - einstweiliger Rechtsschutz
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Ermessensausübung – keine Unbilligkeit
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Nichtvorliegen von Unbilligkeit - Ermessensausübung - Verfassungsgemäßheit des § 12 a SGB II
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema