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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Zahnärztin - Ermessensausübung - Vermittlungsvorrang - Eingliederungsvereinbarung

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Beitrag von Willi Schartema Mo 10 Aug 2015 - 10:27

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2015 - L 8 AL 2364/14



Der Wunsch der Antragstellerin nach einer selbstbestimmten Tätigkeit mit einem höheren Gehalt, um auch mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen zu können, ist zwar durchaus nachvollziehbar, führt jedoch nicht zu einem Anspruch auf Gründungszuschuss zu Lasten der Versichertengemeinschaft.
Leitsatz ( Juris )


Durch Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung mit Festlegung eines Eingliederungsziels auf eine zukünftige Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit können grundsätzlich ermessenslenkende Festlegungen für die Gewährung eines Gründungszuschusses erfolgen. Enthält dagegen die Eingliederungsvereinbarung mit entsprechender Zielsetzung keine verbindlichen vertraglichen Verpflichtungen, ist aus der nur der Form nach bestehenden Eingliederungsvereinbarung (vorliegend Abschluss der Eingliederungsvereinbarung nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit) keine Ermessensbindung abzuleiten.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179492&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=  

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1864/

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