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Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss - Eigenleistungsfähigkeit - Ermessensfehlgebrauch SGB III
Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 18.03.2016 - L 7 AL 99/14
Es sei vorliegend ermessensfehlerhaft, den Antrag auf Förderung mittels Gründungszuschuss aufgrund vorhandener Eigenleistungsfähigkeit des Klägers abzulehnen.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Grundsätzlich ist es möglich im Rahmen des Ermessens eine vorhandene Eigenleistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Allerdings nur dann, wenn aus der selbständigen Tätigkeit selbst von Anfang an voraussichtlich derartige Gewinne erwirtschaftet würden, dass die Förderung mittels Gründungszuschuss nicht notwendig sei, um die Gründungsphase zu überbrücken (SG Berlin, Urteil vom 8. Februar 2010, Az. S 70 AL 3675/07).
2. Dies ergebe sich aus dem Zweck der Vorschrift, mit dem Zuschuss die wirtschaftlich in der Regel schwierige Anfangszeit einer Gründung zu überbrücken. Sei diese Phase im Einzelfall nicht wirtschaftlich schwierig, könne der Gründungszuschuss seinen Zweck nicht erfüllen und sei zur Gründung nicht notwendig. Eine solche Überlegung einzubeziehen sei nach Überzeugung des Gerichts rechtmäßig (SG München, Urteil vom 12. März 2013, S 35 AL 753/12).
3. Das SGB II stelle grundsätzlich nicht auf die Eigenleistungsfähigkeit ab (im Gegensatz zum SGB II).
4. Eine Berücksichtigung der "Eigenleistungsfähigkeit" im Rahmen des Ermessens auch in der ersten Förderphase ist nur dann möglich, wenn aus der selbständigen Tätigkeit selbst von Anfang an voraussichtlich derartige Gewinne erwirtschaftet würden, dass die Förderung mittels Gründungszuschuss nicht notwendig ist, um die Gründungsphase zu überbrücken (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 – L 8 AL 1515/13; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. April 2014 – L 3 AL 141/12, auf die auch Hassel in: Brand, SGB III Kommentar, 7. Auflage 2015, § 93 Rn. 16a am Ende ausdrücklich verweist). So liegt der Fall hier jedoch nicht.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184173&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2002/
Willi S
Es sei vorliegend ermessensfehlerhaft, den Antrag auf Förderung mittels Gründungszuschuss aufgrund vorhandener Eigenleistungsfähigkeit des Klägers abzulehnen.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Grundsätzlich ist es möglich im Rahmen des Ermessens eine vorhandene Eigenleistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Allerdings nur dann, wenn aus der selbständigen Tätigkeit selbst von Anfang an voraussichtlich derartige Gewinne erwirtschaftet würden, dass die Förderung mittels Gründungszuschuss nicht notwendig sei, um die Gründungsphase zu überbrücken (SG Berlin, Urteil vom 8. Februar 2010, Az. S 70 AL 3675/07).
2. Dies ergebe sich aus dem Zweck der Vorschrift, mit dem Zuschuss die wirtschaftlich in der Regel schwierige Anfangszeit einer Gründung zu überbrücken. Sei diese Phase im Einzelfall nicht wirtschaftlich schwierig, könne der Gründungszuschuss seinen Zweck nicht erfüllen und sei zur Gründung nicht notwendig. Eine solche Überlegung einzubeziehen sei nach Überzeugung des Gerichts rechtmäßig (SG München, Urteil vom 12. März 2013, S 35 AL 753/12).
3. Das SGB II stelle grundsätzlich nicht auf die Eigenleistungsfähigkeit ab (im Gegensatz zum SGB II).
4. Eine Berücksichtigung der "Eigenleistungsfähigkeit" im Rahmen des Ermessens auch in der ersten Förderphase ist nur dann möglich, wenn aus der selbständigen Tätigkeit selbst von Anfang an voraussichtlich derartige Gewinne erwirtschaftet würden, dass die Förderung mittels Gründungszuschuss nicht notwendig ist, um die Gründungsphase zu überbrücken (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 – L 8 AL 1515/13; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. April 2014 – L 3 AL 141/12, auf die auch Hassel in: Brand, SGB III Kommentar, 7. Auflage 2015, § 93 Rn. 16a am Ende ausdrücklich verweist). So liegt der Fall hier jedoch nicht.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184173&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2002/
Willi S
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