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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 17 Dez 2018 - 9:46

Orientierungssatz ( Redakteur )
2. Auf eine etwaige Falschberatung komme es nicht an, weil eine Vorverlegung der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit nach den Grundsätzen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nicht möglich sei. Begebenheiten tatsächlicher Art wie die Aufnahme einer Tätigkeit könnten durch den Herstellungsanspruch nicht ersetzt bzw. zeitlich verschoben werden.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203819&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2450/
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