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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Jul 2015 - 10:55

SG Leipzig, Beschluss v. 29.6.2015- S 9 AS311/15 ER



Leitsätze ( Autor )
1. Die Aufforderung ist ein VA, die ersatzweise Antragstellung durch das Jobcenter hingegen nicht.

2. Die Fehlende Ermessensausübung macht die Antragstellung rechtswidrig.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1860/

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