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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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EuGH-Generalanwalt: Hartz IV-Ausschluss für EU-Ausländer in den ersten drei Monaten zulässig

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Beitrag von Willi Schartema Di 7 Jul 2015 - 10:06

EU-Bürger, die sich in einen Mitgliedstaat begeben, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, dürfen während der ersten drei Monate vom Harzt IV-Bezug ausgeschlossen werden.

Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Wathelet in seinen Schlussanträgen vom 04.06.2015. Denn anderenfalls bestünde die Gefahr einer Massenzuwanderung.

Würden die Leistungen allerdings - entgegen seiner Ansicht - als Leistungen eingestuft, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen, müsse das Bestehen einer tatsächlichen Verbindung mit dem Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats nachgewiesen werden können (Az.: C-299/14).


Mehr dazu hier: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/eugh-kein-hartz-iv-fuer-eu-buerger-in-ersten-drei-monaten-a-1037139.html

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1855/

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