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EuGH-Generalanwalt: Hartz IV-Ausschluss für EU-Ausländer in den ersten drei Monaten zulässig
EU-Bürger, die sich in einen Mitgliedstaat begeben, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, dürfen während der ersten drei Monate vom Harzt IV-Bezug ausgeschlossen werden.
Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Wathelet in seinen Schlussanträgen vom 04.06.2015. Denn anderenfalls bestünde die Gefahr einer Massenzuwanderung.
Würden die Leistungen allerdings - entgegen seiner Ansicht - als Leistungen eingestuft, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen, müsse das Bestehen einer tatsächlichen Verbindung mit dem Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats nachgewiesen werden können (Az.: C-299/14).
Mehr dazu hier: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/eugh-kein-hartz-iv-fuer-eu-buerger-in-ersten-drei-monaten-a-1037139.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1855/
Willi S
Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Wathelet in seinen Schlussanträgen vom 04.06.2015. Denn anderenfalls bestünde die Gefahr einer Massenzuwanderung.
Würden die Leistungen allerdings - entgegen seiner Ansicht - als Leistungen eingestuft, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen, müsse das Bestehen einer tatsächlichen Verbindung mit dem Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats nachgewiesen werden können (Az.: C-299/14).
Mehr dazu hier: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/eugh-kein-hartz-iv-fuer-eu-buerger-in-ersten-drei-monaten-a-1037139.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1855/
Willi S
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