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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Der EuGH hat bekräftigt, dass Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts bestimmte Sozialleistungen versagt werden dürfen.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH
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Der EuGH hat bekräftigt, dass Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts bestimmte Sozialleistungen versagt werden dürfen.
EuGH, Urteil v. 25.02.2016 - C-299/14
Eine solche Versagung setze keine individuelle Prüfung voraus, so der EuGH.
Quelle: Pressemitteilung des EuGH Nr. 18/2016 v. 25.02.2016: http://www.juris.de/jportal/portal/t/oeu/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA160200413&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
S. dazu: EuGH zu deutschen Sozialleistungen für EU-Bürger - Warten auf Hartz IV von Prof. Dr. Constanze Janda bei LTO
Die dreimonatige Wartezeit für ihren Familienangehörigen nachgezogene Unionsbürger im Grundsicherungsrecht ist europarechtskonform, so der EuGH. Dabei löst eine pauschale Frist das eigentliche Problem nicht wirklich, sagt Constanze Janda.
Weiter: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-urteil-c29914-hartz-iv-unionsbuerger-familiennachzuegler-sgb-sozialhilfe/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1985/
Willi S
Eine solche Versagung setze keine individuelle Prüfung voraus, so der EuGH.
Quelle: Pressemitteilung des EuGH Nr. 18/2016 v. 25.02.2016: http://www.juris.de/jportal/portal/t/oeu/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA160200413&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
S. dazu: EuGH zu deutschen Sozialleistungen für EU-Bürger - Warten auf Hartz IV von Prof. Dr. Constanze Janda bei LTO
Die dreimonatige Wartezeit für ihren Familienangehörigen nachgezogene Unionsbürger im Grundsicherungsrecht ist europarechtskonform, so der EuGH. Dabei löst eine pauschale Frist das eigentliche Problem nicht wirklich, sagt Constanze Janda.
Weiter: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-urteil-c29914-hartz-iv-unionsbuerger-familiennachzuegler-sgb-sozialhilfe/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1985/
Willi S
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