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. EuGH-Generalanwalt: Arbeitsuchende EU-Ausländer können Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben
Der EuGH-Generalanwalt vertritt in seinem Schlussantrag vom 26.03.2015 folgende Position: wenn sich ein EU-Bürger länger als drei Monate in Deutschland aufhält und hier bereits kurzfristig gearbeitet hat, dürfen ihm Hartz-IV-Leistungen nicht automatisch ohne individuelle Prüfung nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit verweigert werden.
Auch können Kinder eines EU-Bürgers, der im Aufnahmemitgliedstaat aktuell erwerbstätig ist, oder gewesen ist, und dem Elternteil, der die elterliche Sorge für die Kinder tatsächlich wahrnimmt, ein Recht auf Aufenthalt in diesem Staat allein deshalb zustehen, weil das EU-Recht diesen Kindern ein Recht auf Zugang zur Ausbildung verleiht.
Hier eine ganz gute Zusammenfassung dazu: http://beck-aktuell.beck.de/news/eugh-generalanwalt-arbeitsuchende-eu-ausl-nder-k-nnen-anspruch-auf-hartz-iv-leistungen-haben
und der Schlussantrag selbst: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-03/cp150035de.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1807/
Willi S
Auch können Kinder eines EU-Bürgers, der im Aufnahmemitgliedstaat aktuell erwerbstätig ist, oder gewesen ist, und dem Elternteil, der die elterliche Sorge für die Kinder tatsächlich wahrnimmt, ein Recht auf Aufenthalt in diesem Staat allein deshalb zustehen, weil das EU-Recht diesen Kindern ein Recht auf Zugang zur Ausbildung verleiht.
Hier eine ganz gute Zusammenfassung dazu: http://beck-aktuell.beck.de/news/eugh-generalanwalt-arbeitsuchende-eu-ausl-nder-k-nnen-anspruch-auf-hartz-iv-leistungen-haben
und der Schlussantrag selbst: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-03/cp150035de.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1807/
Willi S
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