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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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VO zur Durchführung des § 90 Abs 2 Nr 9 des SGB XII - Schonvermögen

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Beitrag von Willi Schartema Mo 6 Jul 2015 - 10:09

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.03.2015 - L 15 SO 285/13




Leitsatz ( Autor )
Eine Differenzierung der Vermögensfreigrenzen im SGB II und im SGB XII ist verfassungsgemäß.



Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178517&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=




Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1854/


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