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Schonvermögen für Wohnzwecke behinderter Menschen - § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.11.2014 - L 7 BK 4/14
Leitsätze (Juris)
1. Die Renovierung einer Heizungsanlage kann eine Erhaltungsmaßnahme für Wohnzwecke behinderter Menschen nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II sein und Schonvermögen begründen.
2. Die dafür notwendige subjektive Zweckbestimmung für das Vermögen ist nicht nachgewiesen, wenn erst nach Ablauf des strittigen Zeitraums Angebote von Handwerkern eingeholt werden.
3. Verbesserungsmaßnahmen kommen nur in Betracht, wenn sie sich auf Maßnahmen von angemessenem Standard beziehen; eine Luft-Wärmepumpe fällt nicht darunter.
4. Die Installation einer Photovoltaikanlage ist schon keine Erhaltungsmaßnahme für Wohnraum nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II.
Quelle: [url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG bayern&datum=20.11.2014&Aktenzeichen=L 7 BK 4/14]https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Bayern&Datum=20.11.2014&Aktenzeichen=L%207%20BK%204/14[/url]
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1766/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=e8fda588512294ce572e64e41054531a
Willi S
Leitsätze (Juris)
1. Die Renovierung einer Heizungsanlage kann eine Erhaltungsmaßnahme für Wohnzwecke behinderter Menschen nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II sein und Schonvermögen begründen.
2. Die dafür notwendige subjektive Zweckbestimmung für das Vermögen ist nicht nachgewiesen, wenn erst nach Ablauf des strittigen Zeitraums Angebote von Handwerkern eingeholt werden.
3. Verbesserungsmaßnahmen kommen nur in Betracht, wenn sie sich auf Maßnahmen von angemessenem Standard beziehen; eine Luft-Wärmepumpe fällt nicht darunter.
4. Die Installation einer Photovoltaikanlage ist schon keine Erhaltungsmaßnahme für Wohnraum nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II.
Quelle: [url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG bayern&datum=20.11.2014&Aktenzeichen=L 7 BK 4/14]https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Bayern&Datum=20.11.2014&Aktenzeichen=L%207%20BK%204/14[/url]
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1766/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=e8fda588512294ce572e64e41054531a
Willi S
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