Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
  Schonvermögen für Wohnzwecke behinderter Menschen - § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
  Schonvermögen für Wohnzwecke behinderter Menschen - § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
  Schonvermögen für Wohnzwecke behinderter Menschen - § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
  Schonvermögen für Wohnzwecke behinderter Menschen - § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
  Schonvermögen für Wohnzwecke behinderter Menschen - § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
  Schonvermögen für Wohnzwecke behinderter Menschen - § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
  Schonvermögen für Wohnzwecke behinderter Menschen - § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
  Schonvermögen für Wohnzwecke behinderter Menschen - § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
  Schonvermögen für Wohnzwecke behinderter Menschen - § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
  Schonvermögen für Wohnzwecke behinderter Menschen - § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Schonvermögen für Wohnzwecke behinderter Menschen - § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II

Nach unten

  Schonvermögen für Wohnzwecke behinderter Menschen - § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II Empty Schonvermögen für Wohnzwecke behinderter Menschen - § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II

Beitrag von Willi Schartema Di 30 Dez 2014 - 9:42

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.11.2014 - L 7 BK 4/14


Leitsätze (Juris)
1. Die Renovierung einer Heizungsanlage kann eine Erhaltungsmaßnahme für Wohnzwecke behinderter Menschen nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II sein und Schonvermögen begründen.

2. Die dafür notwendige subjektive Zweckbestimmung für das Vermögen ist nicht nachgewiesen, wenn erst nach Ablauf des strittigen Zeitraums Angebote von Handwerkern eingeholt werden.

3. Verbesserungsmaßnahmen kommen nur in Betracht, wenn sie sich auf Maßnahmen von angemessenem Standard beziehen; eine Luft-Wärmepumpe fällt nicht darunter.

4. Die Installation einer Photovoltaikanlage ist schon keine Erhaltungsmaßnahme für Wohnraum nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II.
 
Quelle: [url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG bayern&datum=20.11.2014&Aktenzeichen=L 7 BK 4/14]https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Bayern&Datum=20.11.2014&Aktenzeichen=L%207%20BK%204/14[/url]
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1766/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=e8fda588512294ce572e64e41054531a

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Keine Anrechnung von Pflegegeld auf Pflegebeihilfe – Sozialgericht Dresden stärkt Rechte behinderter Menschen, ein Beitrag von RA Matthias Herberg
» Zur Zuordnung eines schwerbehinderten Menschen zum Personenkreis der behinderten Menschen, die einen Anspruch auf die Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ und damit auf die Gewährung der Parkerleichterung nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
» Auch bei Menschen, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen durchlaufen, kann eine volle Erwerbsminderung auf Dauer angenommen werden. SG Gießen, Beschluss v. 30.4.2018 – S 18 SO 34/18 ER
» VO zur Durchführung des § 90 Abs 2 Nr 9 des SGB XII - Schonvermögen
» Ralph Boes: "Hartz IV ist ein Erpressungssystem. Es ging nie darum, den Menschen zu helfen, wieder in Arbeit zu kommen, sondern darum, den "Niedriglohnsektor" zu öffnen, die Menschen zu "erziehen", Arbeitsstellen unter allen Umständen anzunehmen.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten