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Hälftiger Mehrbedarf wegen Alleinerziehung - Wechselmodell - Umgangsrecht - Antragstellerin ( Mutter ) nimmt kein bloßes Umgangsrecht wahr, sondern ist ebenfalls sorgeberechtigt
Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 02.06.2015 - L 7 AS 1587/13 B PKH
Leitsätze (Autor)
1. Bewilligung von PKH, da nach wie vor unklar ist, in welchem Umfang die Mutter und der Vater des Kindes tatsächlich Pflege- und Erziehungsaufgaben wahrnehmen und ob die Mutter als hilfebedürftiger Elternteil während der Betreuungszeit von dem anderen Elternteil in einem Umfang unterstützt wird, der es rechtfertigt, von einer nachhaltigen Entlastung auszugehen.
2. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Mutter kein bloßes Umgangsrecht wahrnimmt, sondern ebenfalls sorgeberechtigt ist, so dass die Grundsätze, die das BSG zum Aufenthalt beim umgangsberechtigten Elternteil aufgestellt hat (zwölf Stunden am Tag), ggf. nicht oder nur entsprechend anzuwenden sein könnten. Fraglich ist ferner, ob die vom BSG aufgestellten Grundsätze zur hälftigen Betreuung im wöchentlichen Intervall auf den Fall einer hälftigen Betreuung pro Kalendertag – wie vielleicht hier – übertragen werden könnten.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178305&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1848/
Willi S
Leitsätze (Autor)
1. Bewilligung von PKH, da nach wie vor unklar ist, in welchem Umfang die Mutter und der Vater des Kindes tatsächlich Pflege- und Erziehungsaufgaben wahrnehmen und ob die Mutter als hilfebedürftiger Elternteil während der Betreuungszeit von dem anderen Elternteil in einem Umfang unterstützt wird, der es rechtfertigt, von einer nachhaltigen Entlastung auszugehen.
2. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Mutter kein bloßes Umgangsrecht wahrnimmt, sondern ebenfalls sorgeberechtigt ist, so dass die Grundsätze, die das BSG zum Aufenthalt beim umgangsberechtigten Elternteil aufgestellt hat (zwölf Stunden am Tag), ggf. nicht oder nur entsprechend anzuwenden sein könnten. Fraglich ist ferner, ob die vom BSG aufgestellten Grundsätze zur hälftigen Betreuung im wöchentlichen Intervall auf den Fall einer hälftigen Betreuung pro Kalendertag – wie vielleicht hier – übertragen werden könnten.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178305&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1848/
Willi S
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