Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Hälftiger Mehrbedarf wegen Alleinerziehung - Wechselmodell - Umgangsrecht - Antragstellerin ( Mutter ) nimmt kein bloßes Umgangsrecht wahr, sondern ist ebenfalls sorgeberechtigt  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Hälftiger Mehrbedarf wegen Alleinerziehung - Wechselmodell - Umgangsrecht - Antragstellerin ( Mutter ) nimmt kein bloßes Umgangsrecht wahr, sondern ist ebenfalls sorgeberechtigt  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Hälftiger Mehrbedarf wegen Alleinerziehung - Wechselmodell - Umgangsrecht - Antragstellerin ( Mutter ) nimmt kein bloßes Umgangsrecht wahr, sondern ist ebenfalls sorgeberechtigt  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Hälftiger Mehrbedarf wegen Alleinerziehung - Wechselmodell - Umgangsrecht - Antragstellerin ( Mutter ) nimmt kein bloßes Umgangsrecht wahr, sondern ist ebenfalls sorgeberechtigt  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Hälftiger Mehrbedarf wegen Alleinerziehung - Wechselmodell - Umgangsrecht - Antragstellerin ( Mutter ) nimmt kein bloßes Umgangsrecht wahr, sondern ist ebenfalls sorgeberechtigt  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Hälftiger Mehrbedarf wegen Alleinerziehung - Wechselmodell - Umgangsrecht - Antragstellerin ( Mutter ) nimmt kein bloßes Umgangsrecht wahr, sondern ist ebenfalls sorgeberechtigt  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Hälftiger Mehrbedarf wegen Alleinerziehung - Wechselmodell - Umgangsrecht - Antragstellerin ( Mutter ) nimmt kein bloßes Umgangsrecht wahr, sondern ist ebenfalls sorgeberechtigt  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Hälftiger Mehrbedarf wegen Alleinerziehung - Wechselmodell - Umgangsrecht - Antragstellerin ( Mutter ) nimmt kein bloßes Umgangsrecht wahr, sondern ist ebenfalls sorgeberechtigt  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Hälftiger Mehrbedarf wegen Alleinerziehung - Wechselmodell - Umgangsrecht - Antragstellerin ( Mutter ) nimmt kein bloßes Umgangsrecht wahr, sondern ist ebenfalls sorgeberechtigt  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Hälftiger Mehrbedarf wegen Alleinerziehung - Wechselmodell - Umgangsrecht - Antragstellerin ( Mutter ) nimmt kein bloßes Umgangsrecht wahr, sondern ist ebenfalls sorgeberechtigt  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Hälftiger Mehrbedarf wegen Alleinerziehung - Wechselmodell - Umgangsrecht - Antragstellerin ( Mutter ) nimmt kein bloßes Umgangsrecht wahr, sondern ist ebenfalls sorgeberechtigt

Nach unten

Hälftiger Mehrbedarf wegen Alleinerziehung - Wechselmodell - Umgangsrecht - Antragstellerin ( Mutter ) nimmt kein bloßes Umgangsrecht wahr, sondern ist ebenfalls sorgeberechtigt  Empty Hälftiger Mehrbedarf wegen Alleinerziehung - Wechselmodell - Umgangsrecht - Antragstellerin ( Mutter ) nimmt kein bloßes Umgangsrecht wahr, sondern ist ebenfalls sorgeberechtigt

Beitrag von Willi Schartema Mo 15 Jun 2015 - 16:46

Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 02.06.2015 - L 7 AS 1587/13 B PKH


Leitsätze (Autor)
1. Bewilligung von PKH, da nach wie vor unklar ist, in welchem Umfang die Mutter und der Vater des Kindes tatsächlich Pflege- und Erziehungsaufgaben wahrnehmen und ob die Mutter als hilfebedürftiger Elternteil während der Betreuungszeit von dem anderen Elternteil in einem Umfang unterstützt wird, der es rechtfertigt, von einer nachhaltigen Entlastung auszugehen.

2. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Mutter kein bloßes Umgangsrecht wahrnimmt, sondern ebenfalls sorgeberechtigt ist, so dass die Grundsätze, die das BSG zum Aufenthalt beim umgangsberechtigten Elternteil aufgestellt hat (zwölf Stunden am Tag), ggf. nicht oder nur entsprechend anzuwenden sein könnten. Fraglich ist ferner, ob die vom BSG aufgestellten Grundsätze zur hälftigen Betreuung im wöchentlichen Intervall auf den Fall einer hälftigen Betreuung pro Kalendertag – wie vielleicht hier – übertragen werden könnten.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178305&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1848/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei Alleinerziehung - nicht hälftige Teilung der Kinderbetreuung und -erziehung - kein ausreichender zeitlicher Umfang - kein Anspruch auf höheres ALG II wegen der Berücksichtigung eines Anspruchs auf
» ALG II - Mehrbedarf bei Alleinerziehung - keine anteilige Zuerkennung des Mehrbedarfs für die Elternteile bei nicht hälftiger Teilung der Kinderbetreuung und -erziehung
» Kein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Laktoseintoleranz
» Temporäre Bedarfsgemeinschaft - Anrechnung von Kindergeld und Unterhaltsvorschuss - Mehrbedarf für Alleinerziehende beim Wechselmodell - Die Pflege und Erziehung der Tochter ruhte hier mit 60 % bei der Mutter.
» Temporäre Bedarfsgemeinschaft - Anrechnung von Kindergeld und Unterhaltsvorschuss - Mehrbedarf für Alleinerziehende beim Wechselmodell - Die Pflege und Erziehung der Tochter ruhte hier mit 60 % bei der Mutter.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten