Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Temporäre Bedarfsgemeinschaft - Anrechnung von Kindergeld und Unterhaltsvorschuss - Mehrbedarf für Alleinerziehende beim Wechselmodell - Die Pflege und Erziehung der Tochter ruhte hier mit 60 % bei der Mutter.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Temporäre Bedarfsgemeinschaft - Anrechnung von Kindergeld und Unterhaltsvorschuss - Mehrbedarf für Alleinerziehende beim Wechselmodell - Die Pflege und Erziehung der Tochter ruhte hier mit 60 % bei der Mutter.
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.01.2014 - L 3 AS 114/11 - Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 14 AS 23/14
Leitsätze (Autor)
Es besteht kein Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende gem § 21 Abs. 3 Nr. 1 SGB 2, wenn der ihn beanspruchende Elternteil die Betreuung des Kindes monatlich nur in einem zeitlichen Umfang von etwa 40 % übernimmt.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170136&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: SG Kassel, Urteil vom 28.08.2013 - S 6 AS 711/12 - Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz lässt sich kein Anspruch ableiten, einen Mehrbedarf für Alleinerziehende auf andere Konstellationen eines sog. Wechselmodells mit kürzeren Intervallen auszudehnen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Es besteht kein Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende gem § 21 Abs. 3 Nr. 1 SGB 2, wenn der ihn beanspruchende Elternteil die Betreuung des Kindes monatlich nur in einem zeitlichen Umfang von etwa 40 % übernimmt.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170136&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: SG Kassel, Urteil vom 28.08.2013 - S 6 AS 711/12 - Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz lässt sich kein Anspruch ableiten, einen Mehrbedarf für Alleinerziehende auf andere Konstellationen eines sog. Wechselmodells mit kürzeren Intervallen auszudehnen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/
Willi S
Ähnliche Themen
» Temporäre Bedarfsgemeinschaft - Anrechnung von Kindergeld und Unterhaltsvorschuss - Mehrbedarf für Alleinerziehende beim Wechselmodell - Die Pflege und Erziehung der Tochter ruhte hier mit 60 % bei der Mutter.
» Verfassungsfragen beim Mehrbedarf für werdende Mütter
» Hälftiger Mehrbedarf wegen Alleinerziehung - Wechselmodell - Umgangsrecht - Antragstellerin ( Mutter ) nimmt kein bloßes Umgangsrecht wahr, sondern ist ebenfalls sorgeberechtigt
» Nicht zu folgen ist den fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit zu § 21 SGB II, wonach mit der Geburt eines eigenen Kindes ausgeschlossen werden könne, dass die minderjährige Mutter selbst noch der Pflege und Erziehung durch die eigenen Eltern
» Beim Zusammenleben dreier je für sich hilfebedürftiger Generationen in einem Haushalt (Mutter, volljährige Tochter, minderjährige Enkelin) ist das an den kindergeldberechtigten Elternteil des volljährigen Kindes gezahlte und an dieses Kind
» Verfassungsfragen beim Mehrbedarf für werdende Mütter
» Hälftiger Mehrbedarf wegen Alleinerziehung - Wechselmodell - Umgangsrecht - Antragstellerin ( Mutter ) nimmt kein bloßes Umgangsrecht wahr, sondern ist ebenfalls sorgeberechtigt
» Nicht zu folgen ist den fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit zu § 21 SGB II, wonach mit der Geburt eines eigenen Kindes ausgeschlossen werden könne, dass die minderjährige Mutter selbst noch der Pflege und Erziehung durch die eigenen Eltern
» Beim Zusammenleben dreier je für sich hilfebedürftiger Generationen in einem Haushalt (Mutter, volljährige Tochter, minderjährige Enkelin) ist das an den kindergeldberechtigten Elternteil des volljährigen Kindes gezahlte und an dieses Kind
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema