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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Vorläufiger Rechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakte

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 Vorläufiger Rechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakte Empty Vorläufiger Rechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakte

Beitrag von Willi Schartema So 5 März 2017 - 17:59

Bayerisches Landessozialgericht, Beschl. v. 12.01.2017 - L 7 AS 913/16 B ER

Das Jobcenter soll im Bereich der Grundsicherung nach dem SGB II im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung, § 15 Abs. 2 S. 1 SGB II). Soweit eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande kommt, sollen die Regelungen durch Verwaltungsakt getroffen werden (Eingliederungsverwaltungsakt, § 15 Abs. 3 S. 3 SGB II). Eingliederungsverwaltungsakte unterliegen der vollen sozialgerichtlichen Überprüfung, d.h. können sowohl durch Klage als auch ggf. durch Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes angegriffen werden. Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (Eilverfahren) sind Eingliederungsverwaltungsakte durch das Gericht aber nur summarisch zu prüfen. Rechtsschutz ist dann nur zu gewähren, wenn die summarische Prüfung nicht nur Zweifel, sondern erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Eingliederungsverwaltungsakts ergibt (Bayerisches Landessozialgericht, 12.01.2017, Az. L 7 AS 913/16 B ER).

(21.02.2017 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose): https://www.ra-klose.com/html/aktuelles_sozialrecht.html
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2150/
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