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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Bei Vorliegen von Erwerbseinkommen über 400 € hat die Hilfebedürftige hat einen Anspruch auf Berücksichtigung der Hundehaftpflichtversicherung bei der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II.
SG Gelsenkirchen, Urteil vom 07.04.2015 - S 31 AS 2407/14 - nicht rechtskräftig - Berufung zugelassen
Leitsätze der Redaktion:
1. Beiträge zu den Hundehaftpflichtversicherungen sind bei der Leistungsberechnung zu berücksichtigen, wenn sie
gesetzlich vorgeschrieben sind.
2. Wird Erwerbseinkommen erzielt, ist Voraussetzung, dass das Bruttoeinkommen über 400 € beträgt und der Grundfreibetrag von 100 € ausgeschöpft wird.
Quelle: https://www.elo-forum.org/allgemeine-entscheidungen/141712-sg-ge-beruecksichtigung-hundehaftpflichtversicherung.html
Anmerkung: ähnlich im Ergebnis und zur Bewilligung von PKH: SG Gelsenkirchen - S 31 AS 2407/14 - PKH-Beschluss v. 15.10.2014
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1838/
Willi S
Leitsätze der Redaktion:
1. Beiträge zu den Hundehaftpflichtversicherungen sind bei der Leistungsberechnung zu berücksichtigen, wenn sie
gesetzlich vorgeschrieben sind.
2. Wird Erwerbseinkommen erzielt, ist Voraussetzung, dass das Bruttoeinkommen über 400 € beträgt und der Grundfreibetrag von 100 € ausgeschöpft wird.
Quelle: https://www.elo-forum.org/allgemeine-entscheidungen/141712-sg-ge-beruecksichtigung-hundehaftpflichtversicherung.html
Anmerkung: ähnlich im Ergebnis und zur Bewilligung von PKH: SG Gelsenkirchen - S 31 AS 2407/14 - PKH-Beschluss v. 15.10.2014
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1838/
Willi S
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