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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Es ist ermessensfehlerhaft, wenn die Agentur für Arbeit im Rahmen der Ermessensentscheidung über einen Anspruch auf Gründungszuschuss nach § 93 SGB III den Anspruch unter Bezugnahme auf den Vermittlungsvorrang (§ 4 SGB III) ablehnt, sofern

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Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Okt 2013 - 20:32

nachvollziehbar dargelegt wird, dass auf dem Arbeitsmarkt verfügbare Stellen nicht vorhanden sind.

Sozialgericht München, Urteil vom 11.06.2013 - S 35 AL 883/12 rechtskräftig

Vor dem Hintergrund seines letzten Verdienstes und den Zumutbarkeitsregelungen des § 140 Abs. 3 SGB III war dem Arbeitslosen in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ein Arbeitsentgelt unter 3.200,- Euro und in den folgenden drei Monaten unter 2.800,- Euro nicht zumutbar.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=


Anmerkung: Vgl. Sozialgericht Trier, Urteil vom 01.02.2013 - S 1 AL 80/12

http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={83CC6ECE-D862-49DF-A1FA-4A4B18EFE221}

Bei der Entscheidung über die Bewilligung eines Gründungszuschusses darf die Agentur für Arbeit im Rahmen ihres Ermessens der Vermittlung in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis Vorrang vor der Förderung einer selbständigen Existenzgründung einräumen. Die Ermessensausübung ist dann ermessensfehlerhaft, wenn die Anzahl der aktuell freien Stellen im bisherigen Beruf des Arbeitslosen im Tagespendelbereich gering ist.

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"

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