Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsverfahren - Doppelmietzahlungen durch Umzug - Dauer der Berücksichtigung der Überschneidungskosten - Zusammensetzung der 4- köpfigen Bedarfsgemeinschaft
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsverfahren - Doppelmietzahlungen durch Umzug - Dauer der Berücksichtigung der Überschneidungskosten - Zusammensetzung der 4- köpfigen Bedarfsgemeinschaft
SG Kiel, Urteil vom 09.05.2014 - S 33 AS 613/11
Der Grundsicherungsträger muss im Einzelfall umzugsbedingt anfallende Doppelmieten als Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II übernehmen, wenn es der Bedarfsgemeinschaft des Antragstellers mit 2 kleinen Kindern nicht zumutbar gewesen ist, dass bestehende Mietverhältnis in der Erwartung zu kündigen, innerhalb der 3- monatigen Kündigungsfrist angemessenen Wohnraum zu finden.
Leitsätze ( Autor)
1. Umzugsbedingt anfallende Doppelmieten stellen keine Wohnungsbeschaffungskosten, sondern Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II dar, die im Rahmen ihrer Angemessenheit bedarfserhöhend zu berücksichtigen sind. Die Dauer, für die Überschneidungskosten zu berücksichtigen sind, richtet sich nach dem Einzelfall ( Anschluss LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 31.03.2013 - L 34 AS 721/11).
2. Mit Blick auf die konkrete Zusammensetzung der BG ( 2 Kinder im Alter von sechs und 2 Jahren ) war es nicht zumutbar, Überschneidungskosten zu vermeiden ( z. Bsp. rascher Auszug wegen Verschimmelung der Kinderzimmer ).
3. Der Umzug mit kleinen Kindern lässt sich - anders als der mit älteren Kindern oder erwachsenen Personen - nicht ohne Weiteres ohne zeitliche Verzögerung organisieren und durchführen.
Quelle: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2015/05/sg-kiel-urteil-vom-9-5-2014-s-33-as-613-11.pdf
Anmerkung 1: S. a. RA Helge Hildebrandt, Sozialberatung Kiel: Doppelmieten: Konsequent rechtswidriges Verwaltungshandeln seit nunmehr 10 Jahren
http://sozialberatung-kiel.de/2015/.....n-seit-nunmehr-10-jahren/
Anmerkung 2: gleicher Auffassung: SG Nordhausen, Urteil v. 18.09.2013 - S 11 AS 3700/11 - Anspruch eines BAB-berechtigten Auszubildenden auf Bewilligung von Doppelmietkosten als Unterkunftsbedarf nach § 22 Abs. 7 S. 1 SGB II a. F. - Unterkunftskosten, die nach einem Umzug, dem der Grundsicherungsträger zugestimmt hat, während der Kündigungsfrist noch für die frühere Wohnung anfallen, sind keine Wohnungsbeschaffungskosten, sondern Kosten der Unterkunft i. S. d. § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II ( Anschluss an LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2013 - L 34 AS 721/11); zum SGB XII: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2010 - L 2 SO 2078/10 - Kostenübernahme von Überschneidungskosten für Miete nach Umzug ins Pflegeheim bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der bisherigen Wohnung als notwendiger Unterkunftsbedarf nach § 29 SGB XII a.F.; a. A. LSG NRW, Beschluss vom 21.01.2015 - L 19 AS 2274/14 B - wonach unvermeidbare doppelte Mietaufwendungen zu den Kosten i.S.v. § 22 Abs. 6 S. 1 SGB II gehören.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1835/
Willi S
Der Grundsicherungsträger muss im Einzelfall umzugsbedingt anfallende Doppelmieten als Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II übernehmen, wenn es der Bedarfsgemeinschaft des Antragstellers mit 2 kleinen Kindern nicht zumutbar gewesen ist, dass bestehende Mietverhältnis in der Erwartung zu kündigen, innerhalb der 3- monatigen Kündigungsfrist angemessenen Wohnraum zu finden.
Leitsätze ( Autor)
1. Umzugsbedingt anfallende Doppelmieten stellen keine Wohnungsbeschaffungskosten, sondern Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II dar, die im Rahmen ihrer Angemessenheit bedarfserhöhend zu berücksichtigen sind. Die Dauer, für die Überschneidungskosten zu berücksichtigen sind, richtet sich nach dem Einzelfall ( Anschluss LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 31.03.2013 - L 34 AS 721/11).
2. Mit Blick auf die konkrete Zusammensetzung der BG ( 2 Kinder im Alter von sechs und 2 Jahren ) war es nicht zumutbar, Überschneidungskosten zu vermeiden ( z. Bsp. rascher Auszug wegen Verschimmelung der Kinderzimmer ).
3. Der Umzug mit kleinen Kindern lässt sich - anders als der mit älteren Kindern oder erwachsenen Personen - nicht ohne Weiteres ohne zeitliche Verzögerung organisieren und durchführen.
Quelle: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2015/05/sg-kiel-urteil-vom-9-5-2014-s-33-as-613-11.pdf
Anmerkung 1: S. a. RA Helge Hildebrandt, Sozialberatung Kiel: Doppelmieten: Konsequent rechtswidriges Verwaltungshandeln seit nunmehr 10 Jahren
http://sozialberatung-kiel.de/2015/.....n-seit-nunmehr-10-jahren/
Anmerkung 2: gleicher Auffassung: SG Nordhausen, Urteil v. 18.09.2013 - S 11 AS 3700/11 - Anspruch eines BAB-berechtigten Auszubildenden auf Bewilligung von Doppelmietkosten als Unterkunftsbedarf nach § 22 Abs. 7 S. 1 SGB II a. F. - Unterkunftskosten, die nach einem Umzug, dem der Grundsicherungsträger zugestimmt hat, während der Kündigungsfrist noch für die frühere Wohnung anfallen, sind keine Wohnungsbeschaffungskosten, sondern Kosten der Unterkunft i. S. d. § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II ( Anschluss an LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2013 - L 34 AS 721/11); zum SGB XII: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2010 - L 2 SO 2078/10 - Kostenübernahme von Überschneidungskosten für Miete nach Umzug ins Pflegeheim bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der bisherigen Wohnung als notwendiger Unterkunftsbedarf nach § 29 SGB XII a.F.; a. A. LSG NRW, Beschluss vom 21.01.2015 - L 19 AS 2274/14 B - wonach unvermeidbare doppelte Mietaufwendungen zu den Kosten i.S.v. § 22 Abs. 6 S. 1 SGB II gehören.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1835/
Willi S
Ähnliche Themen
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunftskosten durch nicht erforderlichen Umzug - Dauer der Deckelung auf bisherige Unterkunftskosten - verfassungskonforme Auslegung
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach einem nicht erforderlichem Umzug - Deckelung der Leistungen auf die bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen nur bei Bestehen
» Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunfts- und Heizkosten nach nicht erforderlichem Umzug - Ablehnung einer vorherigen Zusicherung zum Umzug - keine Dauerwirkung -
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Vier-Personen-Haushalt - Wohnflächengrenze - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Mietobergrenze - kostenunangemessene Unterkunft - Umzug erforderlich aufgrund
» Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - Kostenübernahme von Überschneidungskosten für Miete nach Umzug ins Pflegeheim bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der bisherigen Wohnung
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach einem nicht erforderlichem Umzug - Deckelung der Leistungen auf die bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen nur bei Bestehen
» Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunfts- und Heizkosten nach nicht erforderlichem Umzug - Ablehnung einer vorherigen Zusicherung zum Umzug - keine Dauerwirkung -
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Vier-Personen-Haushalt - Wohnflächengrenze - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Mietobergrenze - kostenunangemessene Unterkunft - Umzug erforderlich aufgrund
» Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - Kostenübernahme von Überschneidungskosten für Miete nach Umzug ins Pflegeheim bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der bisherigen Wohnung
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema