Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Vier-Personen-Haushalt - Wohnflächengrenze - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Mietobergrenze - kostenunangemessene Unterkunft - Umzug erforderlich aufgrund
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Vier-Personen-Haushalt - Wohnflächengrenze - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Mietobergrenze - kostenunangemessene Unterkunft - Umzug erforderlich aufgrund
medizinischer Gründe - Zustimmung nach § 22 Abs. 4 SGB II
Sozialgericht Aachen, Urteil vom 13.10.2015 - S 11 AS 168/15
Leitsatz ( Redakteur )
1. Ein Umzug der Antragstellerin war dem Grunde nach aus medizinischen Gründen erforderlich. Die Aufwendungen für die begehrte neue Unterkunft sind aber nicht angemessen.
2. Das zugrunde liegende Konzept des Grundsicherungsträgers für die Stadt Aachen ist schlüssig.
3. Ermittelt wurde eine Nettokaltmiete von 5,30 EUR/qm für einen Vier-Personen-Haushalt im Wohnungsmarkt I sowie durchschnittliche kalte Nebenkosten in Höhe von 1,74 EUR/qm. Es gilt eine Brutto-Kaltmiete von 7,04 EUR/qm und somit eine Obergrenze für eine Vier-Personen-Wohnung von 668,80 EUR.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181586&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1913/
Willi S
Sozialgericht Aachen, Urteil vom 13.10.2015 - S 11 AS 168/15
Leitsatz ( Redakteur )
1. Ein Umzug der Antragstellerin war dem Grunde nach aus medizinischen Gründen erforderlich. Die Aufwendungen für die begehrte neue Unterkunft sind aber nicht angemessen.
2. Das zugrunde liegende Konzept des Grundsicherungsträgers für die Stadt Aachen ist schlüssig.
3. Ermittelt wurde eine Nettokaltmiete von 5,30 EUR/qm für einen Vier-Personen-Haushalt im Wohnungsmarkt I sowie durchschnittliche kalte Nebenkosten in Höhe von 1,74 EUR/qm. Es gilt eine Brutto-Kaltmiete von 7,04 EUR/qm und somit eine Obergrenze für eine Vier-Personen-Wohnung von 668,80 EUR.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181586&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1913/
Willi S
Ähnliche Themen
» Stadt Köln verfügt über kein schlüssiges Konzept für die Bestimmung abstrakt angemessener Kosten der Unterkunft - Depressionen und Panikzustände machten Umzug von 1 Raumwohnung in 2 Raumwohnung erforderlich
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Augsburg - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Einpersonenhaushalt in Dresden - Anforderungen an ein schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Einpersonenhaushalt in Dresden - Anforderungen an ein schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Kostensenkungsaufforderung
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - schlüssiges Konzept Landkreis Meißen - Wohnungsmarktyps II - Festlegung des räumlichen Vergleichsbereichs - Nichtberücksichtigung der Homogenität und verkehrstechnischen Verbundenheit
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Augsburg - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Einpersonenhaushalt in Dresden - Anforderungen an ein schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Einpersonenhaushalt in Dresden - Anforderungen an ein schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Kostensenkungsaufforderung
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - schlüssiges Konzept Landkreis Meißen - Wohnungsmarktyps II - Festlegung des räumlichen Vergleichsbereichs - Nichtberücksichtigung der Homogenität und verkehrstechnischen Verbundenheit
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema