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Schülerbeförderung - Geschwisterkinder - Keine Übernahme von Fahrkosten zum Schulbesuch durch den Grundsicherungsträger - NRW
Sozialgericht Detmold, Urteil vom 17.05.2015 - S 18 AS 2128/12
Leitsätze (Autor)
1. Gem. § 5 Abs. 2 der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) entstehen Fahrtkosten notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe mehr als 2 km und der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km beträgt. Für Förderschüler gilt entsprechendes.
2. Bei beiden Antragstellern ist aufgrund der Entfernung keine Schülerbeförderung erforderlich.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176845&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1816/
Willi S
Leitsätze (Autor)
1. Gem. § 5 Abs. 2 der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) entstehen Fahrtkosten notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe mehr als 2 km und der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km beträgt. Für Förderschüler gilt entsprechendes.
2. Bei beiden Antragstellern ist aufgrund der Entfernung keine Schülerbeförderung erforderlich.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176845&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1816/
Willi S
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