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Keine Übernahme rückständiger Stromkosten durch Jobcenter bei unverantwortlichem Verbrauchsverhalten
Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 05.09.2013 - S 14 AS 724/13
Leitsätze
Stromschulden sind von Jobcentern nur dann darlehensweise zu übernehmen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
Eine Rechtfertigung der Übernahme von Schulden ist nicht gegeben, wenn ein Leistungsberechtigter das Entstehen von Stromschulden rechtsmissbräuchlich in Kauf nimmt.
In Bezug auf die noch minderjährigen Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass es in erster Linie Aufgabe der Antragstellerin als Personensorgeberechtigte ist, sich um die Versorgung ihrer minderjährigen Kinder zu kümmern und diese Verpflichtung nicht durch unverantwortliches Verhalten der Allgemeinheit aufgebürdet werden kann (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.12.2010, L 3 AS 557/10 B ER).
Quelle: Pressemeldung 2/2013 Sozialgericht Koblenz: http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/695/broker.jsp?uMen=69554533-9a90-11d4-a735-0050045687ab&uCon=11f106be-27d0-2241-69bb-6e42077fe9e3&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042 , zum Volltext der Entscheidung geht’s hier: http://www.mjv.rlp.de/Rechtsprechung/
Anmerkung: ebenso - SG Stuttgart vom 2. Mai 2013, Az. S 15 AS 2104/13 ER
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Stuttgart_S-15-AS-210413-ER_Keine-Uebernahme-von-Stromschulden-bei-missbraeuchlichem-Verhalten-des-Hilfebeduerftigen.news16464.htm
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Leitsätze
Stromschulden sind von Jobcentern nur dann darlehensweise zu übernehmen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
Eine Rechtfertigung der Übernahme von Schulden ist nicht gegeben, wenn ein Leistungsberechtigter das Entstehen von Stromschulden rechtsmissbräuchlich in Kauf nimmt.
In Bezug auf die noch minderjährigen Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass es in erster Linie Aufgabe der Antragstellerin als Personensorgeberechtigte ist, sich um die Versorgung ihrer minderjährigen Kinder zu kümmern und diese Verpflichtung nicht durch unverantwortliches Verhalten der Allgemeinheit aufgebürdet werden kann (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.12.2010, L 3 AS 557/10 B ER).
Quelle: Pressemeldung 2/2013 Sozialgericht Koblenz: http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/695/broker.jsp?uMen=69554533-9a90-11d4-a735-0050045687ab&uCon=11f106be-27d0-2241-69bb-6e42077fe9e3&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042 , zum Volltext der Entscheidung geht’s hier: http://www.mjv.rlp.de/Rechtsprechung/
Anmerkung: ebenso - SG Stuttgart vom 2. Mai 2013, Az. S 15 AS 2104/13 ER
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Stuttgart_S-15-AS-210413-ER_Keine-Uebernahme-von-Stromschulden-bei-missbraeuchlichem-Verhalten-des-Hilfebeduerftigen.news16464.htm
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
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