Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf für die Reparatur therapeutischer Ausrüstung - Reparatur der Brille als atypischer Bedarf - kein Bestandteil des Regelbedarfs  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
 Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf für die Reparatur therapeutischer Ausrüstung - Reparatur der Brille als atypischer Bedarf - kein Bestandteil des Regelbedarfs  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
 Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf für die Reparatur therapeutischer Ausrüstung - Reparatur der Brille als atypischer Bedarf - kein Bestandteil des Regelbedarfs  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
 Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf für die Reparatur therapeutischer Ausrüstung - Reparatur der Brille als atypischer Bedarf - kein Bestandteil des Regelbedarfs  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
 Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf für die Reparatur therapeutischer Ausrüstung - Reparatur der Brille als atypischer Bedarf - kein Bestandteil des Regelbedarfs  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
 Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf für die Reparatur therapeutischer Ausrüstung - Reparatur der Brille als atypischer Bedarf - kein Bestandteil des Regelbedarfs  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
 Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf für die Reparatur therapeutischer Ausrüstung - Reparatur der Brille als atypischer Bedarf - kein Bestandteil des Regelbedarfs  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
 Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf für die Reparatur therapeutischer Ausrüstung - Reparatur der Brille als atypischer Bedarf - kein Bestandteil des Regelbedarfs  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
 Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf für die Reparatur therapeutischer Ausrüstung - Reparatur der Brille als atypischer Bedarf - kein Bestandteil des Regelbedarfs  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
 Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf für die Reparatur therapeutischer Ausrüstung - Reparatur der Brille als atypischer Bedarf - kein Bestandteil des Regelbedarfs  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf für die Reparatur therapeutischer Ausrüstung - Reparatur der Brille als atypischer Bedarf - kein Bestandteil des Regelbedarfs

Nach unten

 Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf für die Reparatur therapeutischer Ausrüstung - Reparatur der Brille als atypischer Bedarf - kein Bestandteil des Regelbedarfs  Empty Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf für die Reparatur therapeutischer Ausrüstung - Reparatur der Brille als atypischer Bedarf - kein Bestandteil des Regelbedarfs

Beitrag von Willi Schartema Di 14 Apr 2015 - 11:05

LSG NSB, Beschluss vom 01.04.2015 - L 13 AS 40/15 NZB




Berufung zugelassen zur Frage, ob die Kosten für die Reparatur einer Brille als Sonderbedarf von der Regelung des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, 2. Alt. SGB II erfasst sind.

Leitsätze (Autor)

1. Das SG Osnabrück, Urteil vom 05.02.2013 ( Az. S 33 AS 46/12 ) hat die Kosten für die Reparatur von Brillen als Sonderbedarf nach § 24 SGB II bejaht.

2. Eine obergerichtliche Klärung der Rechtsfrage ist bislang nicht erfolgt. Bei dem Beschluss des LSG NRW vom 12. Juni 2013 - (Az. L 7AS 138/13 B) und Urteil des LSG NRW vom 7. August 2014 (Az. L 7 AS 269/14 ) ging nicht um die Reparatur eine Brille, sondern um deren Anschaffung und somit bereits aus diesem Grunde kein Fall des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, 2. Alt. SGB II vorliegen konnte.

3. Die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage ergibt sich auch gerade nicht bereits eindeutig aus dem Gesetz. Der Wortlaut lässt nicht erkennen, ob unter dem Begriff „therapeutische Geräte und Ausrüstungen" Brillen erfasst oder gerade ausgeschlossen sein sollten.

4. Die Bundestags-Drucksache 17/3404 gibt in der Begründung zur Neufassung des§ 24 SGB II zum 1. Januar 2011 auf Seite 103 zwar den Hinweis, dass es im Rahmen der Regelung, anders als bei typisch langlebigen Gebrauchtsgütern (z.B. u.a. Brillen), um seltene und untypische Bedarfslagen gehen soll, die wegen der Höhe der benötigten Mittel gesonderte Berücksichtigung finden. Der gesetzlichen Regelung mit der genannten Formulierung ist diese Zielsetzung jedoch nicht eindeutig zu entnehmen [ vgl. auch Blüggel in Wolfgang Eicher, SGB II Kommentar, 3. Auflage 2013, § 24 Rdn. 120]. Zudem stellt sich die Frage, was als seltene untypische Bedarfslage anzusehen ist, bzw. ob nicht auch eine Brillenreparatur eine solche darstellen kann.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1816/



Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf für die Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen - Reparaturkosten einer Brille - kein Bestandteil des Regelbedarfs
» (Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts der Großeltern mit ihrem Enkelkind - kein atypischer Bedarf - kein subjektives Recht der Großeltern aus Art 6 Abs. 1 GG)
» Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts der Großeltern mit ihrem Enkelkind - atypischer Bedarf - bei der Prüfung, ob ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II für den Umgang von
» LSG NRW: Brille stellt Sonderbedarf nach SGB II dar- Zuschussgewährung
» Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Reparaturkosten einer Brille

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten