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(Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts der Großeltern mit ihrem Enkelkind - kein atypischer Bedarf - kein subjektives Recht der Großeltern aus Art 6 Abs. 1 GG)
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.12.2013 - L 7 AS 1470/12 - Die Revision wurde zugelassen
Leitsatz (Juris)
Fahrtkosten von Großeltern anlässlich der Ausübung ihres Umgangsrechts mit Enkelkindern sind nicht vom Grundsicherungsträger nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE140002659&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Anmerkung: ebenso im Ergebnis Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2013 - S 11 AS 2299/13
Qelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260
Willi S
Leitsatz (Juris)
Fahrtkosten von Großeltern anlässlich der Ausübung ihres Umgangsrechts mit Enkelkindern sind nicht vom Grundsicherungsträger nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE140002659&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Anmerkung: ebenso im Ergebnis Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2013 - S 11 AS 2299/13
Qelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260
Willi S
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