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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine bereiten Mittel allein wegen der Möglichkeit einer Rentenantragstellung

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 Keine bereiten Mittel allein wegen der Möglichkeit einer Rentenantragstellung  Empty Keine bereiten Mittel allein wegen der Möglichkeit einer Rentenantragstellung

Beitrag von Willi Schartema Mo 16 Feb 2015 - 12:05

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.01.2015 - S 4 AS 2983/12




Leitsätze (Juris)

Die Berücksichtigung fiktiven Einkommens - hierzu gehört auch der Verweis auf eine mögliche Rentenantragstellung - verstößt gegen den Bedarfsdeckungsgrundsatz.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175421&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/

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