Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Ausschluss von Asylbewerbern von Leistungen der Jugendhilfe - Erweiterung der Frist zur Prüfung eines Rehabilitationsantrags für die Weiterleitung - Verhältnis des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Sozialhilfe landesrechtliche Zuständigkeit in der Jugendh
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Ausschluss von Asylbewerbern von Leistungen der Jugendhilfe - Erweiterung der Frist zur Prüfung eines Rehabilitationsantrags für die Weiterleitung - Verhältnis des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Sozialhilfe landesrechtliche Zuständigkeit in der Jugendh
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.01.2015 - L 8 SO 316/14 B ER SGB XII
Leitsätze (Juris)
Die Frist von zwei Wochen nach § 14 Abs. 1 S. 1 SGB X bezieht sich nur auf die Zuständigkeitsprüfung.
2. Ein Antrag muss unverzüglich an den zweitangegangenen Rehabilitationsträger weitergeleitet werden, d.h. zwei Wochen plus ein Werktag (Weiterleitungsfrist, vgl. Urteil des BSG vom 03.11.2011, Az.: B 3 KR 8/11 R).
3. Eine Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers kann sich unter Umständen aus dem Grundsatz der Leistungskontinuität ergeben, wenn dieser schon Leistungen gewährt und keine ganz neue Teilhabeleistung beantragt wird.
4. Eine Leistungspflicht ergibt sich nicht allein aus dem Umstand, dass ein Rehabilitationsträger zweitangegangen ist, sondern setzt im einstweiligen Rechtsschutz auch eine mögliche Anspruchsgrundlage als Anordnungsgrund voraus.
5. Nach § 9 AsylbLG ist eine Leistung der Jugendhilfe nicht ausgeschlossen (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche).
6. Der frühkindliche Autismus ist als tiefgreifende Entwicklungsstörung in die Gruppe der seelischen Behinderungen (Kennziffer F84.0) einzuordnen.
7. Es ist zweifelhaft, ob allein die Zuweisung der Zuständigkeit nach Art 64 BayAGSG zur Erbringen von Leistungen für seelisch Behinderte iSv § 35a SGB VIII dazu führt, dass der Anspruch zum Sozialhilfeanspruch mutiert und damit einem Leistungsausschluss nach § 23 SGB XII unterliegt.
Quelle: [url=https://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=LSG Bayern]https://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=LSG%20Bayern[/url]
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1778/
Willi S
Leitsätze (Juris)
Die Frist von zwei Wochen nach § 14 Abs. 1 S. 1 SGB X bezieht sich nur auf die Zuständigkeitsprüfung.
2. Ein Antrag muss unverzüglich an den zweitangegangenen Rehabilitationsträger weitergeleitet werden, d.h. zwei Wochen plus ein Werktag (Weiterleitungsfrist, vgl. Urteil des BSG vom 03.11.2011, Az.: B 3 KR 8/11 R).
3. Eine Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers kann sich unter Umständen aus dem Grundsatz der Leistungskontinuität ergeben, wenn dieser schon Leistungen gewährt und keine ganz neue Teilhabeleistung beantragt wird.
4. Eine Leistungspflicht ergibt sich nicht allein aus dem Umstand, dass ein Rehabilitationsträger zweitangegangen ist, sondern setzt im einstweiligen Rechtsschutz auch eine mögliche Anspruchsgrundlage als Anordnungsgrund voraus.
5. Nach § 9 AsylbLG ist eine Leistung der Jugendhilfe nicht ausgeschlossen (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche).
6. Der frühkindliche Autismus ist als tiefgreifende Entwicklungsstörung in die Gruppe der seelischen Behinderungen (Kennziffer F84.0) einzuordnen.
7. Es ist zweifelhaft, ob allein die Zuweisung der Zuständigkeit nach Art 64 BayAGSG zur Erbringen von Leistungen für seelisch Behinderte iSv § 35a SGB VIII dazu führt, dass der Anspruch zum Sozialhilfeanspruch mutiert und damit einem Leistungsausschluss nach § 23 SGB XII unterliegt.
Quelle: [url=https://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=LSG Bayern]https://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=LSG%20Bayern[/url]
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1778/
Willi S
Ähnliche Themen
» Kein Ausschluss von SGB II Leistungen bei Aufenthalt in Reha-Klinik von weniger als sechs Monaten - Maßgeblich für den Beginn der Frist des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II ist eine Prognoseentscheidung, die ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der stationären
» Ausschluss von Leistungen der Sozialhilfe für einen Unionsbürger bei dessen Erwerbsfähigkeit ( entgegen BSG Rechtsprechung ) SGB XII
» Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Anordnungsanspruch - summarische Prüfung - Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates - Abweichung vom Dublin-Verfahren -
» Ausschluss von SGB II-Leistungen für Unionsbürger - Sozialhilfe bei tatsächlicher Aufenthaltsverfestigung
» Sozialhilferecht: Eingliederungshilfe in Form der Betreuung in einer Pflegefamilie; Vorrang der Eingliederungshilfe vor Leistungen der Jugendhilfe; Kostenerstattungsanspruch eines nachrangigen Trägers
» Ausschluss von Leistungen der Sozialhilfe für einen Unionsbürger bei dessen Erwerbsfähigkeit ( entgegen BSG Rechtsprechung ) SGB XII
» Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Anordnungsanspruch - summarische Prüfung - Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates - Abweichung vom Dublin-Verfahren -
» Ausschluss von SGB II-Leistungen für Unionsbürger - Sozialhilfe bei tatsächlicher Aufenthaltsverfestigung
» Sozialhilferecht: Eingliederungshilfe in Form der Betreuung in einer Pflegefamilie; Vorrang der Eingliederungshilfe vor Leistungen der Jugendhilfe; Kostenerstattungsanspruch eines nachrangigen Trägers
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema