Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Kein Ausschluss von SGB II Leistungen bei Aufenthalt in Reha-Klinik von weniger als sechs Monaten - Maßgeblich für den Beginn der Frist des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II ist eine Prognoseentscheidung, die ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der stationären  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Kein Ausschluss von SGB II Leistungen bei Aufenthalt in Reha-Klinik von weniger als sechs Monaten - Maßgeblich für den Beginn der Frist des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II ist eine Prognoseentscheidung, die ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der stationären  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Kein Ausschluss von SGB II Leistungen bei Aufenthalt in Reha-Klinik von weniger als sechs Monaten - Maßgeblich für den Beginn der Frist des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II ist eine Prognoseentscheidung, die ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der stationären  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Kein Ausschluss von SGB II Leistungen bei Aufenthalt in Reha-Klinik von weniger als sechs Monaten - Maßgeblich für den Beginn der Frist des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II ist eine Prognoseentscheidung, die ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der stationären  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Kein Ausschluss von SGB II Leistungen bei Aufenthalt in Reha-Klinik von weniger als sechs Monaten - Maßgeblich für den Beginn der Frist des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II ist eine Prognoseentscheidung, die ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der stationären  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Kein Ausschluss von SGB II Leistungen bei Aufenthalt in Reha-Klinik von weniger als sechs Monaten - Maßgeblich für den Beginn der Frist des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II ist eine Prognoseentscheidung, die ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der stationären  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Kein Ausschluss von SGB II Leistungen bei Aufenthalt in Reha-Klinik von weniger als sechs Monaten - Maßgeblich für den Beginn der Frist des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II ist eine Prognoseentscheidung, die ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der stationären  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Kein Ausschluss von SGB II Leistungen bei Aufenthalt in Reha-Klinik von weniger als sechs Monaten - Maßgeblich für den Beginn der Frist des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II ist eine Prognoseentscheidung, die ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der stationären  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Kein Ausschluss von SGB II Leistungen bei Aufenthalt in Reha-Klinik von weniger als sechs Monaten - Maßgeblich für den Beginn der Frist des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II ist eine Prognoseentscheidung, die ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der stationären  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Kein Ausschluss von SGB II Leistungen bei Aufenthalt in Reha-Klinik von weniger als sechs Monaten - Maßgeblich für den Beginn der Frist des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II ist eine Prognoseentscheidung, die ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der stationären  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Kein Ausschluss von SGB II Leistungen bei Aufenthalt in Reha-Klinik von weniger als sechs Monaten - Maßgeblich für den Beginn der Frist des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II ist eine Prognoseentscheidung, die ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der stationären

Nach unten

Kein Ausschluss von SGB II Leistungen bei Aufenthalt in Reha-Klinik von weniger als sechs Monaten - Maßgeblich für den Beginn der Frist des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II ist eine Prognoseentscheidung, die ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der stationären  Empty Kein Ausschluss von SGB II Leistungen bei Aufenthalt in Reha-Klinik von weniger als sechs Monaten - Maßgeblich für den Beginn der Frist des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II ist eine Prognoseentscheidung, die ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der stationären

Beitrag von Willi Schartema Di 9 Dez 2014 - 12:27

 Einrichtung zu treffen ist.


BSG, Urteil vom 02.12.2014 - B 14 AS 66/13 R



Leitsatz ( Autor)
1. Die Unterbringung war nicht auf weniger als sechs Monate angelegt. Maßgeblich für die dafür anzustellende Prognose ist der Zeitpunkt der Aufnahme in die Klinik und nicht der Zeitpunkt der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II.

2. Ob der Leistungsausschluss nach § 7 Abs 4 S 1 SGB II eingreift oder ausnahmsweise nicht besteht, lässt sich für die voraussichtliche Dauer der Unterbringung nur einheitlich und deshalb nur aus der Perspektive bei Aufnahme in das Krankenhaus beurteilen; ein Wiederaufleben eines zunächst ausgeschlossenen Anspruchs bei einem Krankenhausaufenthalt von voraussichtlich nicht unter sechs Monaten durch eine spätere Antragstellung ist mit Sinn und Zweck der Vorschrift nicht zu vereinbaren.
 
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13657
 
 
Anmerkung: ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2008 - L 5 AS 31/08.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Für die nach § 7 Abs. 4 Satz 3 SGB II anzustellende Prognose über die zu erwartende Aufenthaltsdauer in einer stationären Einrichtung ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II abzustellen.
» Leistungsausschluss - Unterbringung in einer stationären Einrichtung - Einrichtungsbegriff - Beginn der Frist des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II - Prognoseentscheidung
» Der maßgebende Zeitpunkt für den Beginn des Prognosezeitraumes nach § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II (Sechsmonatszeitraum) ist nicht der Tag der Aufnahme in der Therapieeinrichtung bzw. dem Krankenhaus, sondern der Tag des Antrags auf Leistungen nach dem
» Grundsicherung nach dem SGB II - Leistungsausschluss bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung - Rückausnahme - Unterbringung in einem Krankenhaus für voraussichtlich weniger als sechs Monate - Prognosezeitpunkt
» Ist vor Aufnahme in eine stationäre Einrichtung kein gewöhnlicher Aufenthalt vorhanden, endet die durch § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII begründete Zuständigkeit erst dann, wenn sich ein in Anwendung des § 98 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGB XII örtlich zuständiger

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten