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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Eine akute Erkrankung im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG liegt vor bei einer beginnenden Osteochondrose der Lendenwirbelsäule, da hier kein chronischer, bereits lange Zeit andauernder Befund oder Zustand vorliegt, und die Behandlung dieser Erkrankung
und der hiervon ausgehenden Schmerzzustände untrennbar eine Therapie des Grundleidens bedingt.
Sozialgericht Frankfurt (Main), Beschluss vom 13. Oktober 2014 (Az.: S 20 AY 31/14 ER):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel
Es ist hier deshalb gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG vom öffentlichen Träger eine ärztlicherseits verordnete Krankengymnastik zu finanzieren, wenn ohne dieses Heilmittel (§ 32 SGB V) der akut eingetretene Schmerzzustand nicht behoben werden kannt.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1773/
Willi S
Sozialgericht Frankfurt (Main), Beschluss vom 13. Oktober 2014 (Az.: S 20 AY 31/14 ER):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel
Es ist hier deshalb gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG vom öffentlichen Träger eine ärztlicherseits verordnete Krankengymnastik zu finanzieren, wenn ohne dieses Heilmittel (§ 32 SGB V) der akut eingetretene Schmerzzustand nicht behoben werden kannt.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1773/
Willi S
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