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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 29 Dez 2014 - 10:05

Sozialgericht Stade,Urteil vom 27.11.2014 - S 33 SO 65/14


Angespartes Vermögen aus Pflegegeld nach dem SGB XI ist vorrangig zum Lebensunterhalt einzusetzen.

Leitsätze ( Autor)

Ein Verbrauch des den Freibetrag übersteigenden Vermögens aus angespartem Pflegegeld stellt keine Härte im Sinne des § 90 Abs 3 SGB XII dar.
 
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174367&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 





Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1761/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=092a7fde3005ca597acb7203d16b1b02

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