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Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII - Anrechnung angesammelten Pflegegeldes - keine Härte im Sinne des § 90 Abs 3 SGB XII.
Sozialgericht Stade,Urteil vom 27.11.2014 - S 33 SO 65/14
Angespartes Vermögen aus Pflegegeld nach dem SGB XI ist vorrangig zum Lebensunterhalt einzusetzen.
Leitsätze ( Autor)
Ein Verbrauch des den Freibetrag übersteigenden Vermögens aus angespartem Pflegegeld stellt keine Härte im Sinne des § 90 Abs 3 SGB XII dar.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174367&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1761/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=092a7fde3005ca597acb7203d16b1b02
Willi S
Angespartes Vermögen aus Pflegegeld nach dem SGB XI ist vorrangig zum Lebensunterhalt einzusetzen.
Leitsätze ( Autor)
Ein Verbrauch des den Freibetrag übersteigenden Vermögens aus angespartem Pflegegeld stellt keine Härte im Sinne des § 90 Abs 3 SGB XII dar.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174367&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1761/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=092a7fde3005ca597acb7203d16b1b02
Willi S
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