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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Dez 2014 - 13:23

Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 18.11.2014, Az.: S 35 AS 3929/14 ER

Leitsatz ( Autor)
Es ist weiterhin nicht abschließend geklärt, ob der Sozialleistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Zuwanderer rechtmäßig ist. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11.11.2014, C-333/13, in der Rechtssache Dano enthält keine unmittelbare Aussage über die Europarechtskonformität des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II. Dort ging es um Unionsbürger gegangen, die keinerlei Bemühungen zur Arbeitsuche entfalteten, und denen ein entsprechendes Aufenthaltsrecht zum Zwecke der Arbeitsuche bereits aus diesem Grunde nicht zugestanden habe.

Quelle: Pressestelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/msgb/show.php?modul=msgb&id=5785&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Volltext der Entscheidung: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173886&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1752/

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